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Höchste Eile und freie Bahn – § 38 StVO
BasiswissenHöchste Eile ist immer dann geboten, wenn die konkrete Situation begründeten Anlass zu der Befürchtung gibt, ohne diese Eile werde ein Schaden für das genannte Rechtsgut eintreten oder vergrößert.
Nur beide Warneinrichtungen zusammen, ordnen für die anderen VT an, sofort freie Bahn zu schaffen, damit wir schneller zum Einsatzort gelangen können. Dies gilt für alle VT wie Führer von Kfz, Fahrer von Krankenfahrstühlen, aber auch für Fußgänger.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Einsatzfahrt – § 35 StVO
Basiswissen§ 35 StVO
In den nächsten Beiträgen beleuchten wir die Einsatzfahrt näher. Zunächst handeln wird die Rechtsgrundlagen hierfür, die §§ 35 und 38 StVO ab. Zum Abschluss betrachten wir eine eventuelle Strafbarkeit gem. § 315c StGB im Rahmen einer Einsatzfahrt.
In den nächsten Beiträgen beleuchten wir die Einsatzfahrt näher. Zunächst handeln wird die Rechtsgrundlagen hierfür, die §§ 35 und 38 StVO ab. Zum Abschluss betrachten wir eine eventuelle Strafbarkeit gem. § 315c StGB im Rahmen einer Einsatzfahrt.
Parkplatzunfälle Sonderfall
BasiswissenAuf Parkplätzen gelten die gegenseitige Rücksichtnahme und das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit.
Parkplätze sind verkehrsrechtlich als andere Straßenteile anzusehen. Diese Verkehrsflächen dienen nicht dem fließenden Verkehr, sondern der Parkplatzsuche bzw. dem Verlassen des Parkplatzes.
Fahrradstraße, was erlaubt und zu beachten ist
BasiswissenImmer mehr Städte schreiben sich die besondere Fahrradfreundlichkeit auf die Fahne.
Die wichtigste Unterscheidung gleich vorweg: Eine Fahrradstraße ist nicht mit einem Radweg zu verwechseln. Im Charakter und den sich ergebenden rechtlichen Vorschriften bestehen große Unterschiede.
Oldtimer – Überblick und Anschnallpflicht
BasiswissenOldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO). Somit besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen.
Anschnallpflicht bei Kindern und Jugendlichen
BasiswissenWie erfolgt die Ahndung, wenn sich Kinder oder Jugendliche im Auto nicht anschnallen oder selbstständig abschnallen?
Das OWiG kennt dieselben Altersgrenzen für die Strafmündigkeit wie das StGB. Nach § 12 OWiG ist nur derjenige verantwortlich, der auch vorwerfbar handelt.
Die neue Kindersitznorm ECE R129 i-Size
GesetzesänderungenDie neue i-Size-Einteilung orientiert sich an der Körpergröße des Kindes. Daher wird auch die Überprüfung der Einhaltung aus Polizeisicht einfacher. Grundgedanke der neuen i-Size-Regelung ist ein Sicherheitsgewinn für die Kinder. Tests haben gezeigt, dass das rückwärtsgerichtete Fahren für Kleinkinder weit sicherer ist.
Neue Elektrotransporter bis 4,25 t zG
GesetzesänderungenAb dem 31.12.2014 ist es nun erlaubt, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4250 Kilogramm zulässiger zG mit einem Pkw-Führerschein Klasse B zu fahren.
§ 16 FZV – Parken? Beschlagnahme Kennzeichen? Tateinheit, Tatmehrheit?
BasiswissenUns erreichten mehrere Fragen zu den Themenbereichen Parken im Rahmen des § 16 FZV, die Beschlagnahme von roten und Kurzzeitkennzeichen sowie die Anzeigenbearbeitung bei Steuerstraftaten mit diesen Kennzeichen. Hier in Teil 4 klären wir diese Fragen auf.
Definition von Probefahrt, Prüfungsfahrt, Überführungsfahrt
BasiswissenDie Legaldefinitionen zur Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten sind in § 2 Nr. 23 ff. FZV zu finden, reichen aber nur in wenigen Fällen aus, um die Zulässigkeit einer Fahrt zu beurteilen. Holen wir also etwas weiter aus und beleuchten die drei Definitionen näher. Allgemein ist festzuhalten, dass eine Nutzung entgegen der Zweckbestimmung schwer nachzuweisen ist...
Gesetzesänderungen StVO und FZV – Oktober 2014
GesetzesänderungenIm Oktober gab es diverse Gesetzesänderungen in zwei verkehrsrechtlichen Verordnungen. Diese betriffen die StVO und die FZV. Die Änderungen werden nachfolgend dargestellt.
Vorfahrt von Fahrradfahrern in der Einbahnstraße
BasiswissenVorfahrtregelung an den Kopfseiten einer Einbahnstraße und innerhalb der Einbahnstraße, wenn andere Straßen einmünden oder kreuzen. Verschiedene Fallkonstellationen in der Einbahnstraße anhand von Skizzen erklärt - mit und ohne Radweg.
Der Krankenfahrstuhl aus fahrerlaubnis- und zulassungsrechtlicher Sicht
BasiswissenNach heutigem Recht sind nur noch einsitzige Krankenfahrstühle fahrerlaubnisfrei.
"Motorisierte Krankenfahrstühle sind einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als ...
Das Bierbike im öffentlichen Straßenverkehr. Sondernutzung? Trunkenheitsfahrt?
BasiswissenWer mit einem „Bierbike“ unterwegs ist, bedarf der Erlaubnis der unteren Verwaltungsbehörde, da das Inbetriebsetzen im Straßenverkehr als Sondernutzung eingestuft wird.
Sind die möglicherweise betrunkenen Mitfahrer als Fahrzeugführer im Sinne des § 316 StGB anzusehen?
Handy am Steuer mit Start-Stopp-Automatik erlaubt
UrteileDas OLG Hamm (Az.: 1 RBs 1/14) entschied: Steht das Auto und der Motor hat sich durch die aktivierte Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet, so ist die Nutzung des Handys am Steuer erlaubt. Das Gesetz sieht eine Ausnahme für stehende Kraftfahrzeuge bei ausgeschaltetem Motor vor und mache dabei keine Unterscheidung zwischen einem manuell oder automatisch gestoppten Motor.
Todsünden – § 315c StGB – Zu schnelles Fahren
Basiswissen- Beitragsreihe zu den Todsünden des § 315 c StGB – Tatvariante Zu schnelles Fahren an unübersichtilchen Stellen–
Was heißt „zu schnell fahren“?
Hierzu müssen wir uns den § 3 StVO Geschwindigkeit nochmals vor Augen führen...
Todsünden – § 315c StGB – Fußgängerüberwege
Basiswissen- Beitragsreihe zu den Todsünden des § 315 c StGB – Tatvariante Fußgängerüberwege –
Zu beachten sind die Verhaltensvorschriften aus § 26 StVO. Der Vorrang besteht nur, wenn das Zeichen 293 (Markierung auf der Fahrbahn „Zebrastreifen“) aufgebracht ist. Somit sind Fußgängerfurten keine Fußgängerüberwege.
Todsünden – § 315c StGB – Falsches Überholen
Basiswissen- Beitragsreihe zu den Todsünden des § 315 c StGB – Tatvariante Falsches Überholen –
Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorn an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in dieselbe Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet. Das Überholen beginnt mit dem Ausscheren auf die linke Fahrbahnhälfte oder Überholspur.
Todsünden – § 315c StGB – Vorfahrt
Basiswissen- Beitragsreihe zu den Todsünden des § 315 c StGB - Tatvariante Vorfahrt -
Der Gesetzgeber hat im § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB besonders schwere Verkehrsverstöße unter Strafe gestellt, jedoch nur dann, wenn der Täter grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt hat und eine Gefahrensituation für andere VT gegeben war. Hinzu kommen muss eine konkrete Gefährdung, in dieser Fallvariante in Zusammenhang mit einem Vorfahrtsverstoß. Welche Arten von Vorfahrt hierunter fallen, wollen wir in diesem Beitrag beleuchten.
Reifendruckkontrollsystem wird Pflicht
GesetzesänderungenAb dem 01.11.2014 wird das Reifendruckkontrollsystem Pflicht für neuzugelassene Fahrzeuge. Man unterscheidet bei RDK-Systemen zwei Messsysteme.
Belehrung des Halters bei einer Unfallflucht
UrteileDie Belehrung einer Person als Beschuldigter ist immer dann erforderlich, wenn diese nicht nur als Zeuge oder Auskunftsperson, sondern als möglicher Täter in Betracht kommt.
Leitsatz OLG Nürnberg: "Wird der einer Unfallflucht verdächtige Fahrzeughalter bei einer Befragung nicht als Beschuldigter belehrt, sind seine Angaben gegenüber einem Polizeibeamten unverwertbar."
Beobachtet ein Zeuge einen Verkehrsunfall und merkt sich das Kennzeichen des Verursachers, so ist die Halteradresse die erste Anlaufstelle für den Polizeibeamten.
Keine Belehrung über Freiwilligkeit bei Atemalkoholtest notwendig
UrteileOrientierungssatz: Der Atemalkoholtest ist freiwillig. Der Betroffene kann dazu nicht gezwungen werden. Über die Freiwilligkeit seiner Mitwirkung muss der Betroffene nicht belehrt werden. Bei unterlassener Belehrung über die Freiwilligkeit des Tests kann dieser trotzdem verwertet werden.
Kurzzeitkennzeichen – OWis und Straftaten
BasiswissenTeil 2 der Beitragsreihe - § 16a FZV regelt die Teilnahme am Straßenverkehr mit Kurzzeitkennzeichen und lässt aber gleichzeitig viel Raum für Missbrauch.
Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16a FZV. Rote Kennzeichen sind in § 16 FZV geregelt.
Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden die Absätze nochmals umgestellt und in Teilen inhaltlich geändert.
Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16a FZV. Rote Kennzeichen sind in § 16 FZV geregelt.
Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden die Absätze nochmals umgestellt und in Teilen inhaltlich geändert.
Rote Kennzeichen – OWis und Straftaten
BasiswissenTeil 1 der Beitragsreihe - § 16 FZV regelt die Teilnahme am Straßenverkehr mit roten Kennzeichen und lässt aber gleichzeitig viel Raum für Missbrauch.
Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16 FZV. Kurzzeitkennzeichen sind in § 16a FZV geregelt.
Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden sind zusätzliche erlaubte Fahrzwecke, sog. "notwendige Fahrten" hinzugekommen".
Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16 FZV. Kurzzeitkennzeichen sind in § 16a FZV geregelt.
Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden sind zusätzliche erlaubte Fahrzwecke, sog. "notwendige Fahrten" hinzugekommen".
Anschnallpflicht – Vorschriften und Ausnahmen
BasiswissenAngelegt ist der Gurt nur, wenn er die Schutzfunktion im Schulter und Beckenbereich erfüllt. Der Gurt ist nicht angelegt, wenn z.B. der Beifahrer diesen zwar im Gurtschloss einrasten lässt, aber mit der linken Hand neben dem Körper festhält oder nicht über die Schulter, sondern unter dem rechten Arm durchführt.
Erlöschen der Betriebserlaubnis – Unterschiede bei der Ahndung
BasiswissenDie Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich solange wirksam, bis sie ausdrücklich entzogen wird, oder
bis das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt wird (§ 14 FZV) oder
bis sie infolge Veränderung betriebswichtiger Fahrzeugteile erlischt (§ 19 Abs. 2 StVZO).
Sondernutzung, Gemeingebrauch – mit Fällen erklärt
BasiswissenStellt der Verkehr im Sinne der Fortbewegung den Hauptzweck dar und es kommt ein untergeordneter Nebenzweck hinzu (Werbung am Fahrzeug, Verkauf als Haus-zu-Haus-Belieferung, Übernachten im Wohnmobil), so bewegen wir uns im Rahmen der Widmung. Wird der dargestellte Nebenzweck zum Hauptzweck und die Fortbewegung steht nicht mehr im Vordergrund, liegt eine Sondernutzung vor.
Neues Punktesystem – Änderungen wichtiger Tatbestände
GesetzesänderungenHandy am Steuer wird teurer und fällt mehr ins Gewicht. Die Eintragung von Punkten im FAER erfolgt jetzt ab einem Bußgeldsatz von 60 Euro und nicht wie bisher bei 40 Euro. Bei vielen Verstößen bleiben die Bußgeldsätze gleich, nur die vorgesehenen Punkte wurden entsprechend reduziert.
Die abknickende Vorfahrt – ahndbar als Vorfahrt- oder Vorrangfall
BasiswissenDefinition: "An einer Kreuzung oder Einmündung werden zwei Straßen entgegen ihrem natürlichen Verlauf, zu einer Vorfahrtstraße entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zusammengefasst."
Vorrang: Beide Fahrzeugführer befinden sich auf der Vorfahrtstraße, sodass jeder das Recht auf Weiterfahrt (VZ 306) hat.
Vorfahrt: Es ist ein Wartepflichtiger und ein Vorfahrtberechtigter notwendig wird.
Vorrang: Beide Fahrzeugführer befinden sich auf der Vorfahrtstraße, sodass jeder das Recht auf Weiterfahrt (VZ 306) hat.
Vorfahrt: Es ist ein Wartepflichtiger und ein Vorfahrtberechtigter notwendig wird.
Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall
BasiswissenDer erste Anschein beim Eintreffen an der Unfallstelle vermittelt uns einen Geschehensablauf, der der Erfahrung nach für gleichartig verlaufende Ereignisse typisch ist.
Speziell bei Verkehrsunfällen ist ein Geschehensablauf erforderlich, der uns nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu dem Ergebnis kommen lässt, dass eine Person eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hat, die für die Verursachung des Unfalles typisch ist.
Anbringen von Werbung an Fahrzeugen ist Sondernutzung
UrteileWie der obige Auszug bereits darstellt, sieht das OLG in diesem Fall den Verkehrszweck im Hintergrund und bejaht ausschließlich gewerbliche Interessen.
Beim Anbringen von Visitenkarten - und nebenbei auch jeglichem anderen Werbematerial - an im öffentlichen Verkehrsraum geparkten Fahrzeugen, steht der Meinungsaustausch als Form des kommunikativen Verkehrs nicht mehr im Vordergrund.
Kennzeichenmissbrauch – Begehungsweisen
BasiswissenDie Feststellung des Fahrers oder Halters soll durch Manipulation des Kennzeichens verhindert werden.
Tatgegenstand ist das amtliche Kennzeichen. Beachte: Versicherungskennzeichen gelten nicht als amtl. Kennzeichen. Darüber hinaus ist § 22 StVG nur anwendbar, wenn die Tat nicht anderweitig mit schwererer Strafe bedroht ist. Hierzu ebenfalls § 267 StGB.
Radarwarngeräte – § 23 StVO – Apps, Smartphone, Navi
BasiswissenDurch das Verbot soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Wenn man sich sicher fühlt, nicht „geblitzt“ zu werden, führt dies dazu, Geschwindigkeiten permanent zu überschreiten und somit die Verkehrssicherheit anderer VT zu beeinträchtigen.
Es fallen auch Geräte darunter, die für andere Zwecke gebaut werden, jedoch eine Funktion besitzen die dazu geeignet ist, die Geschwindigkeitsüberwachung zu stören (z.B. das Autoradio, das Smartphone oder das „Navi“).
Es fallen auch Geräte darunter, die für andere Zwecke gebaut werden, jedoch eine Funktion besitzen die dazu geeignet ist, die Geschwindigkeitsüberwachung zu stören (z.B. das Autoradio, das Smartphone oder das „Navi“).
Handy am Steuer – § 23 Absatz 1a StVO, Pflichten für den Fahrzeugführer
BasiswissenWas zählt als Mobiltelefon? Welche Ausnahmen gibt es? Was fällt unter "verbotenes Benutzen" und was ist mit der Start-Stopp-Automatik?
Sicht und Gehör – § 23 Absatz 1 StVO, Pflichten für den Fahrzeugführer
Basiswissen§ 23 StVO richtet sich an den Führer eines Fahrzeugs. Absatz 1 Satz 1 bezieht sich auf die Sicht und das Gehör. Diese dürfen durch Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Fahrzeugzustand nicht beeinträchtigt werden. Absatz 1 Satz 2 formuliert die allgemeine Gewährleistung der Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit.
§ 30 StVZO – Beispiele und Ahndung
Basiswissen§ 30 StVZO ist eine Grundregel für die Beschaffenheit von Fahrzeugen aller Art. Wir haben verschiedene Beispiele und Möglichkeiten der Ahndung im Beitrag zusammengefasst.
Wenn die Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Sinne der Spezialparagraphen der StVZO nicht anwendbar sind, die Fahrzeuge aber Mängel aufweisen, so muss der § 30 StVZO als Auffangtatbestand herangezogen werden.
Wenn die Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Sinne der Spezialparagraphen der StVZO nicht anwendbar sind, die Fahrzeuge aber Mängel aufweisen, so muss der § 30 StVZO als Auffangtatbestand herangezogen werden.
Unfall beim Ein- oder Aussteigen – § 14 StVO
BasiswissenDer Absatz 1 schreibt dem Ein- bzw. Aussteigenden vor, höchste Sorgfalt walten zu lassen. Die auferlegten Pflichten gelten beim Öffnen aller Türen. Wer die Wagentüre öffnet, muss nach hinten schauen. Reicht der Überblick nicht aus, darf man die Türe langsam, etappenweise bis zu einer Weite von ca. 10 cm öffnen.
Cannabis im Straßenverkehr – Medikamentenprivileg § 24a StVG
BasiswissenKann es tatsächlich vorkommen, dass ein Verkehrsteilnehmer unter der Wirkung von Cannabis steht und trotzdem außerhalb jeder Strafverfolgung ein (Kraft-)Fahrzeug führen darf?
Der § 24a StVG verbietet in Absatz 2 das Führen von Kfz unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Anlage), ohne dass Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ein Verstoß liegt vor, sofern ausreichend THC im Blut nachgewiesen wird (analytische Grenzwerte).
Unterscheidung von Schleppen und Abschleppen
GesetzesänderungenDas Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Schleppen hingegen ist das Fortbewegen eines betriebsfähigen Fahrzeugs ohne, dass eine technische Notlage vorliegt. Mit der Änderung vom 01.08.2013 dürfen Kfz nicht mehr geschleppt werden. Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens nicht vor, wird das Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben.
Elektro-Skateboards, Teil 2 – über 45 km/h
BasiswissenVereinzelt tauchen auch Longboards auf, die eine bbH über 45 km/h aufweisen. Ist dies der Fall, handelt es sich um ein Kraftrad der Klasse A1, da das leistungsbezogene Leergewicht von 0,1 kW/kg i.d.R. eingehalten wird.