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Sonntagsfahrverbot Anhänger

Sonntagsfahrverbot – Vorschriften und Ausnahmen (Update 2018)

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt grundsätzlich für alle Lkw über 7,5t und Lkw mit Anhänger. Seit einer Änderung am 19.10.2017 fallen Privatfahrten nicht mehr unter das Verbot - Fahrten, die bisher nicht eindeutig geregelt waren.

Die Vorschrift sieht mittlerweile viele Ausnahmen vor. Weitere sind ebenfalls am 19.10.2017 hinzugekommen, die wir im Beitrag ausführlich erklären. So z.B. für Abschleppfahrzeuge.

Daher haben wir den ursprünglichen Beitrag nun komplett überarbeitet.
Sonntagsfahrverbot Anhänger

Sonntagsfahrverbot – Privatfahrten mit Lkw zukünftig erlaubt

Privatfahrten an Sonn- und Feiertagen mit Lkw sind in Zukunft vom Fahrverbot ausgenommen. Die Änderung trat am 19.10.2017 in Kraft.
Symbolbild Auto Kopfhörer

Sicht und Gehör – § 23 Absatz 1 StVO, Pflichten für den Fahrzeugführer

§ 23 StVO richtet sich an den Führer eines Fahrzeugs. Absatz 1 Satz 1 bezieht sich auf die Sicht und das Gehör. Diese dürfen durch Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Fahrzeugzustand nicht beeinträchtigt werden. Absatz 1 Satz 2 formuliert die allgemeine Gewährleistung der Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit.