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Straßenschild umgefahren

Belehrung des Halters bei einer Unfallflucht

Die Belehrung einer Person als Beschuldigter ist immer dann erforderlich, wenn diese nicht nur als Zeuge oder Auskunftsperson, sondern als möglicher Täter in Betracht kommt. Leitsatz OLG Nürnberg: "Wird der einer Unfallflucht verdächtige Fahrzeughalter bei einer Befragung nicht als Beschuldigter belehrt, sind seine Angaben gegenüber einem Polizeibeamten unverwertbar." Beobachtet ein Zeuge einen Verkehrsunfall und merkt sich das Kennzeichen des Verursachers, so ist die Halteradresse die erste Anlaufstelle für den Polizeibeamten.
Ergebnis Atemalkoholtest

Keine Belehrung über Freiwilligkeit bei Atemalkoholtest notwendig

Orientierungssatz: Der Atemalkoholtest ist freiwillig. Der Betroffene kann dazu nicht gezwungen werden. Über die Freiwilligkeit seiner Mitwirkung muss der Betroffene nicht belehrt werden. Bei unterlassener Belehrung über die Freiwilligkeit des Tests kann dieser trotzdem verwertet werden.