Keine Belehrung über Freiwilligkeit bei Atemalkoholtest notwendig
Keine Belehrung zur Freiwilligkeit
Orientierungssatz: Der Atemalkoholtest ist freiwillig. Der Betroffene kann dazu nicht gezwungen werden. Über die Freiwilligkeit seiner Mitwirkung muss der Betroffene nicht belehrt werden. Bei unterlassener Belehrung über die Freiwilligkeit des Tests kann dieser trotzdem verwertet werden.OLG Brandenburg, 16.04.2013, Az. 53 Ss OWi 58/13
Beachte: Dem VT darf natürlich keine Mitwirkungspflicht vorgespiegelt werden. Erkundigt sich der Betroffene hierüber, muss er wahrheitsgemäß über die Freiwilligkeit aufgeklärt werden.