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eKFV – Verkehrsrechtliche Vorschriften (Unfall, Verkehrsflächen, StVO)


Teil 3 der Reihe Elektrokleinstfahrzeuge

Wie kommt die StVO bei Elektrokleinstfahrzeugen zur Anwendung? Wo muss und darf gefahren werden? Wie wird im Falle eines Verkehrsunfalles geahndet?
strasse-rennen-315d

eKFV – Fahrerlaubnis und technische Voraussetzungen


Teil 2 der Reihe Elektrokleinstfahrzeuge

§ 3 eKFV: Berechtigung zum Führen
"Zum Führen eines eKF sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben."
elektro-skateboard

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft – Zulassung

Mit dem Bundesgesetzblatt vom 14. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ab dem 15. Juni 2019 in Kraft gesetzt. Hier finden Sie die eKFV mit den notwendigen Erklärungen in drei Teilen aufgedröselt.

Geplante Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge

Der Referententwurf für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) ging Ende Oktober 2018 an den Bundestag. Bis Ende 2018 bzw. Frühjahr 2019 soll diese Verordnung in Kraft treten. So wie ich es schon erwähnt habe, sind nur Fahrzeuge mit Lenkstange (Lenker) berücksichtigt.

Damit blieben City-Wheels, Hoverboards und Elektro-Skateboards weiterhin verboten, sofern der Entwurf in dieser Form verabschiedet wird.
Mofa Zweisitzer Führerschein

Mofa muss nicht mehr einsitzig sein

Mit der 11. Verordnung zur Änderung der FeV wurde im Dezember 2016 bei dem FmH 25 „Mofa“ das Merkmal der „Einsitzigkeit“ gestrichen. Somit können in Zukunft auch FmH 25 mit einer Zweiersitzbank auf den Markt gebracht werden.
Hoverboard in Deutschland nicht erlaubt. Bild: Polizeipräsidium Konstanz (http://ots.de/324218)

Hoverboard im Straßenverkehr

Können Hoverboards in Deutschland für die Straße zugelassen werden oder sind sie komplett verboten?
beschädigter Reifen

Fahrzeugbereifung, Teil 2 – Betriebserlaubnis, Beschädigungen, Mischbereifung

Die BE erlischt immer dann, wenn die Gefährdungsvariante nach § 19 (2) StVZO begründet werden kann. Unter einer Gefährdung versteht man eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintreten könnte. Die amtliche Begründung geht davon aus, dass eine Gefährdung anderer VT etwas konkreter zu erwarten ist; die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht nicht aus.
Allgemeine Betriebserlaubnis

Erlöschen der Betriebs­erlaubnis – Unterschiede bei der Ahndung

Die Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich solange wirksam, bis sie ausdrücklich entzogen wird, oder bis das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt wird (§ 14 FZV) oder bis sie infolge Veränderung betriebswichtiger Fahrzeugteile erlischt (§ 19 Abs. 2 StVZO).
elektro-skateboard

Elektro-Skateboards, Teil 2 – über 45 km/h

Vereinzelt tauchen auch Longboards auf, die eine bbH über 45 km/h aufweisen. Ist dies der Fall, handelt es sich um ein Kraftrad der Klasse A1, da das leistungsbezogene Leergewicht von 0,1 kW/kg i.d.R. eingehalten wird.
elektro-skateboard

Elektro-Skateboards, Teil 1 – bis 45 km/h

Es handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht und muss somit an Hand seiner Merkmale eingestuft werden. Unstrittig dürfte sein, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handelt.