Beiträge

Gesetzesänderung

Fahrer- und Halterpflichten nach § 31 StVZO

Vor Fahrtantritt hat sich der Fahrer selbst zu prüfen, ob er ein Fahrzeug sicher führen kann. Dies bezieht sich insbesondere auf körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen.
Gaffer und Schaulustige

Grundregeln der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

In den nächsten zwei Beiträgen befassen wir uns mit der Zulassung von Personen im Straßenverkehr.

Im 1. Teil wird auf die eingeschränkte Zulassung von verkehrsschwachen Personen bzw. verkehrsschwache Personen, die Tiere und fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führen wollen, eingegangen.

Im 2. Teil wird die eingeschränkte Zulassung von Personen besprochen, die fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen wollen.

Gaffer und Schaulustige

Unfall zwischen Segway-Fahrerin und Fußgänger

Segway-Fahrerin muss auf Fußgänger Rücksicht nehmen Das OLG Koblenz bestätigt am 16.04.2019, (Az. 12 U 692/18) das Urteil des LG Koblenz (Az. 4 O 189/17). 1. Leitsatz: Auf einem gemeinsamen Geh - und Radweg (Anlage 2 zu § 41 StVO,…
strasse-rennen-315d

Verbotenes Kfz-Rennen bei Polizeiflucht (OLG Stuttgart)

Urteil zu § 315d StGB Unerlaubtes Kfz-Rennen bei Polizeiflucht Das OLG Stuttgart bestätigt das Urteil des AG Münsingens vom 2. 10. 2018 – 1 Cs 26 Js 12585/18 1. Leitsatz: Das in § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Handeln,…
strasse-rennen-315d

Verbotenes Kfz-Rennen bei Polizeiflucht

Leitsatz: Wer anlässlich einer Verfolgungsfahrt durch die Polizei seinen PKW über eine nicht nur kurze Strecke weit über die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschleunigt, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 315d Abs.1 Nr. 3 StGB. - Amtsgericht Waldbröl, vom 14.01.2019, Az: 40 Ds 536/18

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Türöffnen des Beifahrers

Darf man mit seinem Pkw einem anderen Verkehrsteilnehmer den Weg versperren? Lesen Sie wie entschieden worden ist! 1. Urteil des OLG Hamm, vom 31.01.2017 - 4 RVs 159/16 Erläuterungen zum Urteil. Die für den Fall bedeutenden Umstände…
autobahn geschwindigkeit

§ 315d StGB Qualifikationen (Teil 2)

Änderung des Strafgesetzbuches zum 01.10.2017. Mit dem neuen § 315d StGB werden verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt.

Die neue Vorschrift stellt drei Begehungsweisen unter Strafe:
1. Rennen ausrichten oder durchführen
2. Am Rennen teilnehmen
3. Alleine die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen.

Teil 2 behandelt u.a. die Strafschärfungen in den Absätzen 2 und 5.
strasse-rennen-315d

§ 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Änderung des Strafgesetzbuches zum 01.10.2017. Mit dem neuen § 315d StGB werden verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt.

Der § 29 StVO regelte bis zum 30.09.2017 verbotene Rennen als eine Form der übermäßigen Straßenbenutzung. Das verbotene Kraftfahrzeugrennen konnte nur dann als Straftat verfolgt werden, wenn Menschen zu Schaden gekommen waren (fahrlässige Körperverletzung) oder ein Verstoß nach § 315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung) vorlag.

Die neue Vorschrift stellt drei Begehungsweisen unter Strafe:
1. Rennen ausrichten oder durchführen
2. Am Rennen teilnehmen
3. Alleine die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen.
Gaffer und Schaulustige

Rettungsgasse und die Behinderung von hilfeleistenden Personen

Seit dem 30.05.17 ist der neu geschaffene Absatz 2 des § 323c StGB in Kraft, der die „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ unter Strafe stellt. Der Tatbestand kann u.a. durch das falsche Verhalten im Zusammenhang mit der Bildung einer Rettungsgasse oder durch die sogenannten „Gaffer“ verwirklicht werden.

Die Tatbestandsmerkmale Stück für Stück abgehandelt.
Gesetzesänderung

Neue Tatbestandsnummer für Handyverstoß und Rettungsgasse

Das Kraftfahrtbundesamt hat den neuen Tatbestandskatalog in der 12. Auflage (Stand 01.11.2017) veröffentlicht. Darin fehlen allerdings die neuen Tatbestände zu den jüngsten Änderungen zum Handy am Steuer, der Rettungsgasse und dem Verdecken des Gesichts. Diese konnten zeitlich nicht mehr in der neuen Auflage berücksichtigt werden.

Dafür hat das Kraftfahrtbundesamt ein Schreiben nachgeliefert in dem die Tatbestandsnummern für diese Verstöße aufgeführt sind.