Neue Tatbestandsnummer für Handyverstoß und Rettungsgasse

Gesetzesänderung

Durch die vielen verkehrsrechtlichen Änderungen der letzten Zeit ergibt sich zwangsläufig auch die Notwendigkeit eines aktualisierten Tatbestandskataloges.

Nun ist seit Kurzem zwar die aktualisierte 12. Auflage des Tatbestandskataloges mit Stand 01.11.2017 verfügbar, allerdings fehlen darin die jüngsten Änderungen und Tatbestandsnummern zum Handy am Steuer, der Rettungsgasse und dem Verdecken des Gesichts. Darüber informiert das KBA in einem Schreiben vom 26.10.2017.

Schreiben Kraftfahrtbundesamt

Da es sich vor allem beim Handy-Verstoß um ein Massendelikt handelt, genügt es nicht, die Tatbestandsnummern erst mit der kommenden Auflage des Tatbestandskataloges nachzuziehen. Deshalb werden in dem Schreiben des KBA die neuen Nummern für

  • den Handy-Verstoß mit Kfz und Fahrrad,
  • das Nichtbilden einer Rettungsgasse
  • das Verhüllen/ Verdecken des Gesichts und
  • das „nicht freie Bahn schaffen“ für Einsatzfahrzeuge mitgeteilt.

Beachte: Mit diesem Nachtrag ist es nun nicht mehr notwendig, einen Auffangtatbestand nach der Ziffer 4.1.2 des Tatbestandskataloges zu erstellen.

Kraftfahrtbundesamt (kba.de)