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Beleuchtung an Fahrzeugen, Teil 2 – Fahrräder

Einerseits macht die StVZO als Ausrüstungsvorschrift Vorgaben zur Beleuchtung bei Fahrrädern, jedoch fand sich bisher auch im § 23 StVO ein Ahndungstatbestand für Fahrräder. Im § 23 StVO wurde der Begriff "Fahrrad" nun gestrichen, weshalb auch die zugehörige Tatbestandsnummer entfällt. Damit bleibt ab jetzt nur noch ein Ahndungstatbestand im § 67 StVZO.
Symbolbild Beleuchtung

Beleuchtung an Fahrzeugen, Teil 1 – Kutschen

Einerseits macht die StVZO als Ausrüstungsvorschrift Vorgaben zur Beleuchtung bei Fahrzeugen, jedoch findet sich auch im § 23 StVO ein Ahndungstatbestand für Fahrräder und andere nicht motorisierte Fahrzeuge. Wann nehme ich welche Vorschrift?
Beleuchtung Fahrrad hinten

Batterie­betriebenes Licht für alle Fahrradtypen erlaubt

Alle Fahrräder dürfen mit batteriebetriebenem Licht ausgerüstet sein. Früher war das nur für Rennräder erlaubt. Batteriebetriebene Beleuchtung gewährleistet grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie Dynamo-Beleuchtung.