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Gesetzbuch

Führerschein mit neuer Schlüsselzahl 197 ab 01.04.2021

Mit der neuen Schlüsselzahl 197 auf dem Führerschein wird bestätigt, dass der Inhaber die Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hat und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe absolviert wurde.