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Oldtimer – Überblick und Anschnallpflicht
BasiswissenOldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO). Somit besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen.
Gilt die Anschnallpflicht auch für Oldtimer?
BasiswissenWerden an einem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte eingebaut, unterliegen die Fahrer trotzdem nicht der Anschnallpflicht, da nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte anzulegen sind.