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Geplante Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge

Der Referententwurf für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) ging Ende Oktober 2018 an den Bundestag. Bis Ende 2018 bzw. Frühjahr 2019 soll diese Verordnung in Kraft treten. So wie ich es schon erwähnt habe, sind nur Fahrzeuge mit Lenkstange (Lenker) berücksichtigt.

Damit blieben City-Wheels, Hoverboards und Elektro-Skateboards weiterhin verboten, sofern der Entwurf in dieser Form verabschiedet wird.

Beleuchtung an Fahrzeugen, Teil 2 – Fahrräder

Einerseits macht die StVZO als Ausrüstungsvorschrift Vorgaben zur Beleuchtung bei Fahrrädern, jedoch fand sich bisher auch im § 23 StVO ein Ahndungstatbestand für Fahrräder. Im § 23 StVO wurde der Begriff "Fahrrad" nun gestrichen, weshalb auch die zugehörige Tatbestandsnummer entfällt. Damit bleibt ab jetzt nur noch ein Ahndungstatbestand im § 67 StVZO.
Symbolbild Beleuchtung

Beleuchtung an Fahrzeugen, Teil 1 – Kutschen

Einerseits macht die StVZO als Ausrüstungsvorschrift Vorgaben zur Beleuchtung bei Fahrzeugen, jedoch findet sich auch im § 23 StVO ein Ahndungstatbestand für Fahrräder und andere nicht motorisierte Fahrzeuge. Wann nehme ich welche Vorschrift?
Beispielbild Autoreifen

Reifendruck­kontrollsystem wird Pflicht

Ab dem 01.11.2014 wird das Reifendruckkontrollsystem Pflicht für neuzugelassene Fahrzeuge. Man unterscheidet bei RDK-Systemen zwei Messsysteme.
Warnweste im Straßenverkehr

Mitführpflicht Warnweste ab Juli 2014

In einem Pkw, Lkw, KOM, Zug- und Sattelzugmaschinen muss ab 01.07.2014 gemäß § 53a (2) Nr. 3 StVZO eine Warnweste mitgeführt werden. Diese muss nach § 31b Nr. 4a StVZO zuständigen Personen ausgehändigt werden.
Beleuchtung Fahrrad hinten

Batterie­betriebenes Licht für alle Fahrradtypen erlaubt

Alle Fahrräder dürfen mit batteriebetriebenem Licht ausgerüstet sein. Früher war das nur für Rennräder erlaubt. Batteriebetriebene Beleuchtung gewährleistet grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie Dynamo-Beleuchtung.