Reifendruck­kontrollsystem wird Pflicht

Beispielbild Autoreifen

Neu zugelassene Fahrzeuge ab 01.11.14 nur noch mit Reifendruckkontrollsystem

Die EU Richtlinie EG 661/2009 besagt u.a., dass alle Neufahrzeuge in der EU, die ab dem 01.11.2014 zugelassen werden, mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) oder Tire Pressure Monitoring Systems (TPMS) ausgerüstet sein müssen.

Welche Fahrzeuge?

1. Dies sind Fahrzeug der Klasse M1 oder M1G.

  • Klasse M1:
    Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
  • Klasse M1G:
    Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 t.

2. Fahrzeuge mit Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 erteilt oder

3. Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 31.10.2014 erfolgt.

Man unterscheidet bei RDK-Systemen zwei Messsysteme.

Direktes Kontrollsystem:
Das Sensorgehäuse (Batteriebetrieben) der direkt messenden RDKS befinden sich auf der Felgen- bzw. Reifeninnenseite im Bereich des Ventils und werden zusammen mit diesem befestigt. Die Lebensdauer der Batterien kann mit ca. sechs bis zehn Jahren angesetzt werden. Für alle Räder, egal ob Sommer- oder Winterreifen und Ersatzrad sind Sensoren vorgeschrieben.

Indirekte Kontrollsysteme:
Das indirekte Reifendruckkontrollsystem verwendet die Raddrehzahlen als Berechnungsgrundlage zur Feststellung eines Reifendruckverlustes.
Verliert der Reifen Luft, reduziert sich der Reifendurchmesser und die Raddrehzahl steigt. Diese Drehzahl wird von den im Fahrzeug enthaltenen ABS-Sensoren oder Sensoren für eine Traktionskontrolle erfasst. Das indirekt arbeitende RDKS benötigt allerdings länger als ein direkt messendes System und ist ungenauer.

Bebilderte Erläuterungen finden sich hier:
http://www.reifendirekt.de/reifendruck-kontrollsystem.html