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Oldtimer – Überblick und Anschnallpflicht
BasiswissenOldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO). Somit besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen.
Anschnallpflicht bei Kindern und Jugendlichen
BasiswissenWie erfolgt die Ahndung, wenn sich Kinder oder Jugendliche im Auto nicht anschnallen oder selbstständig abschnallen?
Das OWiG kennt dieselben Altersgrenzen für die Strafmündigkeit wie das StGB. Nach § 12 OWiG ist nur derjenige verantwortlich, der auch vorwerfbar handelt.
Die neue Kindersitznorm ECE R129 i-Size
GesetzesänderungenDie neue i-Size-Einteilung orientiert sich an der Körpergröße des Kindes. Daher wird auch die Überprüfung der Einhaltung aus Polizeisicht einfacher. Grundgedanke der neuen i-Size-Regelung ist ein Sicherheitsgewinn für die Kinder. Tests haben gezeigt, dass das rückwärtsgerichtete Fahren für Kleinkinder weit sicherer ist.
Gesetzesänderungen StVO und FZV – Oktober 2014
GesetzesänderungenIm Oktober gab es diverse Gesetzesänderungen in zwei verkehrsrechtlichen Verordnungen. Diese betriffen die StVO und die FZV. Die Änderungen werden nachfolgend dargestellt.
Anschnallpflicht – Vorschriften und Ausnahmen
BasiswissenAngelegt ist der Gurt nur, wenn er die Schutzfunktion im Schulter und Beckenbereich erfüllt. Der Gurt ist nicht angelegt, wenn z.B. der Beifahrer diesen zwar im Gurtschloss einrasten lässt, aber mit der linken Hand neben dem Körper festhält oder nicht über die Schulter, sondern unter dem rechten Arm durchführt.
Gilt die Anschnallpflicht auch für Oldtimer?
BasiswissenWerden an einem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte eingebaut, unterliegen die Fahrer trotzdem nicht der Anschnallpflicht, da nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte anzulegen sind.