Die neue Kindersitznorm ECE R129 i-Size

Die neue EU-Verordnung ECE R129 („i-Size“) wurde im Juli 2013 verabschiedet mit dem Ziel den Transport von Kindern noch sicherer zu machen.
Mit der 49. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist diese Regelung zum 30.10.2014 amtlich: Die ECE R129 (i-Size) ist nun im nationalen Recht verankert.

  • Die ECE Richtlinie R 129 wird die geltende Norm ECE R 44/04 nicht ersetzen, sondern soll schrittweise parallel eingeführt werden.
  • Alle bisher benutzten Kindersitze nach den Regelungen 44/04 und auch 44/03 dürfen weiter verwendet werden.
  • Sitze nach den früheren Regelungen 44/02 dürfen nicht mehr verwendet werden; wenn doch, ist dies ordnungswidrig.
  • Es zu beachten, dass Kindersitze mit einer R 129 Zulassung (i-Size) bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts gerichtet sein müssen.

1. Was ändert sich?

Als Hintergrundinformation auch für uns interessant: Grundgedanke der neuen i-Size-Regelung ist ein Sicherheitsgewinn für die Kinder. Tests haben gezeigt, dass das rückwärtsgerichtete Fahren für Kleinkinder weit sicherer ist. Durch die bestehende Norm werden Kinder sehr früh vorwärts befördert.

Weiter wollen wir die Sicherheitsaspekte und Hintergründe nicht beleuchten. Dazu findet sich in der Fachpresse genug Material. Aus Polizeisicht bleibt festzuhalten:

Normen: ECE R44 zu ECE R129

Durch die Einteilung nach Körpergröße wird auch die Überprüfung der Einhaltung in der Kontrollsituation einfacher.

2. Gewichtsgruppen: die alte Regelung

Prüfetikett ECE R44Die ECE R 44/04 teilt Kinderrückhalteeinrichtungen in verschiedene Gewichtsgruppen ein:

  • Klasse 0 : Körpergewicht von weniger als 10 kg
  • Klasse 0+: Körpergewicht von weniger als 13 kg
  • Klasse I : Körpergewicht von 9 – 18 kg
  • Klasse II : Körpergewicht von 15 – 25 kg
  • Klasse III: Körpergewicht von 22 – 36 kg

Für einen bebilderten Überblick finden Sie hier eine Übersicht der einzelnen Klassen aus dem ADAC Kindersitztest.

3. i-Size-Einteilung: die Neuregelung

Prüfetikett ECE R129Die ECE Richtlinie 129 richtet nach der Körpergröße des Kindes:

  • Klasse Q 0: 0 bis 60 cm
  • Klasse Q 1: 60 bis 75 cm
  • Klasse Q 1.5: 75 bis 87 cm
  • Klasse Q 3: 87 bis 105 cm
  • Klasse Q 6: 105 bis 125 cm
  • Klasse Q 10: ab 125 cm

Weiter schreibt die ECE R129 vor, dass Kinder bis 15 Monate rückwärts gerichtet befördert und Seitencrashtests durchgeführt werden müssen.