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Rettungsgasse und die Behinderung von hilfeleistenden Personen
GesetzesänderungenSeit dem 30.05.17 ist der neu geschaffene Absatz 2 des § 323c StGB in Kraft, der die „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ unter Strafe stellt. Der Tatbestand kann u.a. durch das falsche Verhalten im Zusammenhang mit der Bildung einer Rettungsgasse oder durch die sogenannten „Gaffer“ verwirklicht werden.
Die Tatbestandsmerkmale Stück für Stück abgehandelt.
Die Tatbestandsmerkmale Stück für Stück abgehandelt.
Neue Tatbestandsnummer für Handyverstoß und Rettungsgasse
GesetzesänderungenDas Kraftfahrtbundesamt hat den neuen Tatbestandskatalog in der 12. Auflage (Stand 01.11.2017) veröffentlicht. Darin fehlen allerdings die neuen Tatbestände zu den jüngsten Änderungen zum Handy am Steuer, der Rettungsgasse und dem Verdecken des Gesichts. Diese konnten zeitlich nicht mehr in der neuen Auflage berücksichtigt werden.
Dafür hat das Kraftfahrtbundesamt ein Schreiben nachgeliefert in dem die Tatbestandsnummern für diese Verstöße aufgeführt sind.
Dafür hat das Kraftfahrtbundesamt ein Schreiben nachgeliefert in dem die Tatbestandsnummern für diese Verstöße aufgeführt sind.
Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
GesetzesänderungenZum 01.01.2017 trat die Änderung zur Vereinfachung der Rettungsgasse in Kraft. Wenn sie auf dem linken Fahrstreifen unterwegs sind, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.
Zudem ist am 19.10.2017 eine deutliche Erhöhung und Staffelung der Bußgelder in Kraft getreten, je nach eingetretener Folge.
Rettungsgasse und Gaffer in Deutschland – Straftat und höheres Bußgeld!
GesetzesänderungenTeil 1 mit einem Überblick was sich im letzten Jahr getan hat und was noch kommt. Bevor wir in den kommenden Teilen in die Details einsteigen.
Die Änderung zum richtigen und vereinfachten Bilden einer Rettungsgasse seit 01.01.17, die Erhöhung der Bußgelder und Punktesätze sowie der neue Straftatbestand der Behinderung von hilfeleistenden Personen.
Neuerungen StVO 2017
GesetzesänderungenDie StVO wurde angepasst. Die Änderungen betreffen z.B. die Begleitung von radfahrenden Kindern auf dem Gehweg, das Bilden einer Rettungsgasse und die Erlaubnis für E-Bikes auf dem Radweg zu fahren.
Einsatzfahrt und Strafbarkeit nach § 315c StGB
UrteileKönnen Einsatzfahrer wie Polizeibeamte, Notärzte, Feuerwehr wegen Straßenverkehrsgefährdung angezeigt werden, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind?
Anderer Autofahrer muss “scharf bremsen und ausweichen”.
Höchste Eile und freie Bahn – § 38 StVO
BasiswissenHöchste Eile ist immer dann geboten, wenn die konkrete Situation begründeten Anlass zu der Befürchtung gibt, ohne diese Eile werde ein Schaden für das genannte Rechtsgut eintreten oder vergrößert.
Nur beide Warneinrichtungen zusammen, ordnen für die anderen VT an, sofort freie Bahn zu schaffen, damit wir schneller zum Einsatzort gelangen können. Dies gilt für alle VT wie Führer von Kfz, Fahrer von Krankenfahrstühlen, aber auch für Fußgänger.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Einsatzfahrt – § 35 StVO
Basiswissen§ 35 StVO
In den nächsten Beiträgen beleuchten wir die Einsatzfahrt näher. Zunächst handeln wird die Rechtsgrundlagen hierfür, die §§ 35 und 38 StVO ab. Zum Abschluss betrachten wir eine eventuelle Strafbarkeit gem. § 315c StGB im Rahmen einer Einsatzfahrt.
In den nächsten Beiträgen beleuchten wir die Einsatzfahrt näher. Zunächst handeln wird die Rechtsgrundlagen hierfür, die §§ 35 und 38 StVO ab. Zum Abschluss betrachten wir eine eventuelle Strafbarkeit gem. § 315c StGB im Rahmen einer Einsatzfahrt.