Beiträge
Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
GesetzesänderungenZum 01.01.2017 trat die Änderung zur Vereinfachung der Rettungsgasse in Kraft. Wenn sie auf dem linken Fahrstreifen unterwegs sind, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.
Zudem ist am 19.10.2017 eine deutliche Erhöhung und Staffelung der Bußgelder in Kraft getreten, je nach eingetretener Folge.
Rettungsgasse und Gaffer in Deutschland – Straftat und höheres Bußgeld!
GesetzesänderungenTeil 1 mit einem Überblick was sich im letzten Jahr getan hat und was noch kommt. Bevor wir in den kommenden Teilen in die Details einsteigen.
Die Änderung zum richtigen und vereinfachten Bilden einer Rettungsgasse seit 01.01.17, die Erhöhung der Bußgelder und Punktesätze sowie der neue Straftatbestand der Behinderung von hilfeleistenden Personen.
Verbotenes Rechtsüberholen
BasiswissenGrundsätzlich ist links zu überholen. In einigen Fällen ist es jedoch auch erlaubt rechts zu überholen - das Motorrad in der Fahrzeugkolonne gehört nicht dazu.
Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorn an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet.
Todsünden – § 315c StGB – Zu schnelles Fahren
Basiswissen- Beitragsreihe zu den Todsünden des § 315 c StGB – Tatvariante Zu schnelles Fahren an unübersichtilchen Stellen–
Was heißt „zu schnell fahren“?
Hierzu müssen wir uns den § 3 StVO Geschwindigkeit nochmals vor Augen führen...
Todsünden – § 315c StGB – Fußgängerüberwege
Basiswissen- Beitragsreihe zu den Todsünden des § 315 c StGB – Tatvariante Fußgängerüberwege –
Zu beachten sind die Verhaltensvorschriften aus § 26 StVO. Der Vorrang besteht nur, wenn das Zeichen 293 (Markierung auf der Fahrbahn „Zebrastreifen“) aufgebracht ist. Somit sind Fußgängerfurten keine Fußgängerüberwege.
Todsünden – § 315c StGB – Falsches Überholen
Basiswissen- Beitragsreihe zu den Todsünden des § 315 c StGB – Tatvariante Falsches Überholen –
Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorn an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in dieselbe Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet. Das Überholen beginnt mit dem Ausscheren auf die linke Fahrbahnhälfte oder Überholspur.
Todsünden – § 315c StGB – Vorfahrt
Basiswissen- Beitragsreihe zu den Todsünden des § 315 c StGB - Tatvariante Vorfahrt -
Der Gesetzgeber hat im § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB besonders schwere Verkehrsverstöße unter Strafe gestellt, jedoch nur dann, wenn der Täter grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt hat und eine Gefahrensituation für andere VT gegeben war. Hinzu kommen muss eine konkrete Gefährdung, in dieser Fallvariante in Zusammenhang mit einem Vorfahrtsverstoß. Welche Arten von Vorfahrt hierunter fallen, wollen wir in diesem Beitrag beleuchten.