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Kleinkraftrad als Mofa

Mofa mit Zweiersitzbank?

Wird ein Mofa (FmH 25, einsitzig) umgebaut und mit einer Zweiersitzbank und zusätzlichen Fußrasten versehen, so wird aus dem fahrerlaubnisfreien Kfz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV), ein zweirädriges Kleinkraftrad (zweisitzig) nach § 6 (1) FeV. Man benötigt nun die FE-Klasse AM.
Elektromotor eines Pedelec

Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge

Das Pedelec ist einem Fahrrad gleichgestellt. Die §§ 24a und 24c StVG sind daher nicht anwendbar. Außerdem muss das Fahrzeug nicht versichert sein und es ist keine Prüfbescheinigung notwendig.