Promillegrenze für Fahranfänger

Alkoholvortest 0 Promille Fahranfänger

§ 24c StVG – Verstoß ab BAK von 0,15 Promille

Das Gericht sieht einen Verstoß gegen § 24c StVG „Alkohol für Fahranfänger“ bereits ab einer BAK von 0,15 Promille oder 0,075 mg/l Alkohol in der AAK gegeben.

Leitsatz: „Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger liegt regelmäßig ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor.“

OLG Stuttgart, 18.03.2013, Az. 1 Ss 661/12

Der Gesetzgeber ging bisher von einer BAK von 0,2 Promille bzw. 0,1 mg/l AAK aus.

Wird bei einem Fahrer eine freiwillige Atemprobe genommen, müsse nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ab einer AAK von 0,075 mg/l von der „Wirkung“ und damit einem Verstoß ausgegangen werden, so das OLG. Hiermit sollen Messungenauigkeiten und endogener Alkohol ausgeschlossen werden.