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Belehrung des Halters bei einer Unfallflucht
UrteileDie Belehrung einer Person als Beschuldigter ist immer dann erforderlich, wenn diese nicht nur als Zeuge oder Auskunftsperson, sondern als möglicher Täter in Betracht kommt.
Leitsatz OLG Nürnberg: "Wird der einer Unfallflucht verdächtige Fahrzeughalter bei einer Befragung nicht als Beschuldigter belehrt, sind seine Angaben gegenüber einem Polizeibeamten unverwertbar."
Beobachtet ein Zeuge einen Verkehrsunfall und merkt sich das Kennzeichen des Verursachers, so ist die Halteradresse die erste Anlaufstelle für den Polizeibeamten.
Keine Belehrung über Freiwilligkeit bei Atemalkoholtest notwendig
UrteileOrientierungssatz: Der Atemalkoholtest ist freiwillig. Der Betroffene kann dazu nicht gezwungen werden. Über die Freiwilligkeit seiner Mitwirkung muss der Betroffene nicht belehrt werden. Bei unterlassener Belehrung über die Freiwilligkeit des Tests kann dieser trotzdem verwertet werden.
Kurzzeitkennzeichen – OWis und Straftaten
BasiswissenTeil 2 der Beitragsreihe - § 16a FZV regelt die Teilnahme am Straßenverkehr mit Kurzzeitkennzeichen und lässt aber gleichzeitig viel Raum für Missbrauch.
Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16a FZV. Rote Kennzeichen sind in § 16 FZV geregelt.
Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden die Absätze nochmals umgestellt und in Teilen inhaltlich geändert.
Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16a FZV. Rote Kennzeichen sind in § 16 FZV geregelt.
Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden die Absätze nochmals umgestellt und in Teilen inhaltlich geändert.
Rote Kennzeichen – OWis und Straftaten
BasiswissenTeil 1 der Beitragsreihe - § 16 FZV regelt die Teilnahme am Straßenverkehr mit roten Kennzeichen und lässt aber gleichzeitig viel Raum für Missbrauch.
Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16 FZV. Kurzzeitkennzeichen sind in § 16a FZV geregelt.
Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden sind zusätzliche erlaubte Fahrzwecke, sog. "notwendige Fahrten" hinzugekommen".
Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16 FZV. Kurzzeitkennzeichen sind in § 16a FZV geregelt.
Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden sind zusätzliche erlaubte Fahrzwecke, sog. "notwendige Fahrten" hinzugekommen".
Anschnallpflicht – Vorschriften und Ausnahmen
BasiswissenAngelegt ist der Gurt nur, wenn er die Schutzfunktion im Schulter und Beckenbereich erfüllt. Der Gurt ist nicht angelegt, wenn z.B. der Beifahrer diesen zwar im Gurtschloss einrasten lässt, aber mit der linken Hand neben dem Körper festhält oder nicht über die Schulter, sondern unter dem rechten Arm durchführt.
Erlöschen der Betriebserlaubnis – Unterschiede bei der Ahndung
BasiswissenDie Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich solange wirksam, bis sie ausdrücklich entzogen wird, oder
bis das Fahrzeug endgültig außer Betrieb gesetzt wird (§ 14 FZV) oder
bis sie infolge Veränderung betriebswichtiger Fahrzeugteile erlischt (§ 19 Abs. 2 StVZO).
Sondernutzung, Gemeingebrauch – mit Fällen erklärt
BasiswissenStellt der Verkehr im Sinne der Fortbewegung den Hauptzweck dar und es kommt ein untergeordneter Nebenzweck hinzu (Werbung am Fahrzeug, Verkauf als Haus-zu-Haus-Belieferung, Übernachten im Wohnmobil), so bewegen wir uns im Rahmen der Widmung. Wird der dargestellte Nebenzweck zum Hauptzweck und die Fortbewegung steht nicht mehr im Vordergrund, liegt eine Sondernutzung vor.
Neues Punktesystem – Änderungen wichtiger Tatbestände
GesetzesänderungenHandy am Steuer wird teurer und fällt mehr ins Gewicht. Die Eintragung von Punkten im FAER erfolgt jetzt ab einem Bußgeldsatz von 60 Euro und nicht wie bisher bei 40 Euro. Bei vielen Verstößen bleiben die Bußgeldsätze gleich, nur die vorgesehenen Punkte wurden entsprechend reduziert.
Die abknickende Vorfahrt – ahndbar als Vorfahrt- oder Vorrangfall
BasiswissenDefinition: "An einer Kreuzung oder Einmündung werden zwei Straßen entgegen ihrem natürlichen Verlauf, zu einer Vorfahrtstraße entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zusammengefasst."
Vorrang: Beide Fahrzeugführer befinden sich auf der Vorfahrtstraße, sodass jeder das Recht auf Weiterfahrt (VZ 306) hat.
Vorfahrt: Es ist ein Wartepflichtiger und ein Vorfahrtberechtigter notwendig wird.
Vorrang: Beide Fahrzeugführer befinden sich auf der Vorfahrtstraße, sodass jeder das Recht auf Weiterfahrt (VZ 306) hat.
Vorfahrt: Es ist ein Wartepflichtiger und ein Vorfahrtberechtigter notwendig wird.
Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall
BasiswissenDer erste Anschein beim Eintreffen an der Unfallstelle vermittelt uns einen Geschehensablauf, der der Erfahrung nach für gleichartig verlaufende Ereignisse typisch ist.
Speziell bei Verkehrsunfällen ist ein Geschehensablauf erforderlich, der uns nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu dem Ergebnis kommen lässt, dass eine Person eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hat, die für die Verursachung des Unfalles typisch ist.
Anbringen von Werbung an Fahrzeugen ist Sondernutzung
UrteileWie der obige Auszug bereits darstellt, sieht das OLG in diesem Fall den Verkehrszweck im Hintergrund und bejaht ausschließlich gewerbliche Interessen.
Beim Anbringen von Visitenkarten - und nebenbei auch jeglichem anderen Werbematerial - an im öffentlichen Verkehrsraum geparkten Fahrzeugen, steht der Meinungsaustausch als Form des kommunikativen Verkehrs nicht mehr im Vordergrund.
Kennzeichenmissbrauch – Begehungsweisen
BasiswissenDie Feststellung des Fahrers oder Halters soll durch Manipulation des Kennzeichens verhindert werden.
Tatgegenstand ist das amtliche Kennzeichen. Beachte: Versicherungskennzeichen gelten nicht als amtl. Kennzeichen. Darüber hinaus ist § 22 StVG nur anwendbar, wenn die Tat nicht anderweitig mit schwererer Strafe bedroht ist. Hierzu ebenfalls § 267 StGB.
Radarwarngeräte – § 23 StVO – Apps, Smartphone, Navi
BasiswissenDurch das Verbot soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Wenn man sich sicher fühlt, nicht „geblitzt“ zu werden, führt dies dazu, Geschwindigkeiten permanent zu überschreiten und somit die Verkehrssicherheit anderer VT zu beeinträchtigen.
Es fallen auch Geräte darunter, die für andere Zwecke gebaut werden, jedoch eine Funktion besitzen die dazu geeignet ist, die Geschwindigkeitsüberwachung zu stören (z.B. das Autoradio, das Smartphone oder das „Navi“).
Es fallen auch Geräte darunter, die für andere Zwecke gebaut werden, jedoch eine Funktion besitzen die dazu geeignet ist, die Geschwindigkeitsüberwachung zu stören (z.B. das Autoradio, das Smartphone oder das „Navi“).
Handy am Steuer – § 23 Absatz 1a StVO, Pflichten für den Fahrzeugführer
BasiswissenWas zählt als Mobiltelefon? Welche Ausnahmen gibt es? Was fällt unter "verbotenes Benutzen" und was ist mit der Start-Stopp-Automatik?
Sicht und Gehör – § 23 Absatz 1 StVO, Pflichten für den Fahrzeugführer
Basiswissen§ 23 StVO richtet sich an den Führer eines Fahrzeugs. Absatz 1 Satz 1 bezieht sich auf die Sicht und das Gehör. Diese dürfen durch Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Fahrzeugzustand nicht beeinträchtigt werden. Absatz 1 Satz 2 formuliert die allgemeine Gewährleistung der Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit.
§ 30 StVZO – Beispiele und Ahndung
Basiswissen§ 30 StVZO ist eine Grundregel für die Beschaffenheit von Fahrzeugen aller Art. Wir haben verschiedene Beispiele und Möglichkeiten der Ahndung im Beitrag zusammengefasst.
Wenn die Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Sinne der Spezialparagraphen der StVZO nicht anwendbar sind, die Fahrzeuge aber Mängel aufweisen, so muss der § 30 StVZO als Auffangtatbestand herangezogen werden.
Wenn die Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Sinne der Spezialparagraphen der StVZO nicht anwendbar sind, die Fahrzeuge aber Mängel aufweisen, so muss der § 30 StVZO als Auffangtatbestand herangezogen werden.
Unfall beim Ein- oder Aussteigen – § 14 StVO
BasiswissenDer Absatz 1 schreibt dem Ein- bzw. Aussteigenden vor, höchste Sorgfalt walten zu lassen. Die auferlegten Pflichten gelten beim Öffnen aller Türen. Wer die Wagentüre öffnet, muss nach hinten schauen. Reicht der Überblick nicht aus, darf man die Türe langsam, etappenweise bis zu einer Weite von ca. 10 cm öffnen.
Cannabis im Straßenverkehr – Medikamentenprivileg § 24a StVG
BasiswissenKann es tatsächlich vorkommen, dass ein Verkehrsteilnehmer unter der Wirkung von Cannabis steht und trotzdem außerhalb jeder Strafverfolgung ein (Kraft-)Fahrzeug führen darf?
Der § 24a StVG verbietet in Absatz 2 das Führen von Kfz unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Anlage), ohne dass Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ein Verstoß liegt vor, sofern ausreichend THC im Blut nachgewiesen wird (analytische Grenzwerte).
Unterscheidung von Schleppen und Abschleppen
GesetzesänderungenDas Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Schleppen hingegen ist das Fortbewegen eines betriebsfähigen Fahrzeugs ohne, dass eine technische Notlage vorliegt. Mit der Änderung vom 01.08.2013 dürfen Kfz nicht mehr geschleppt werden. Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens nicht vor, wird das Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben.
Elektro-Skateboards, Teil 2 – über 45 km/h
BasiswissenVereinzelt tauchen auch Longboards auf, die eine bbH über 45 km/h aufweisen. Ist dies der Fall, handelt es sich um ein Kraftrad der Klasse A1, da das leistungsbezogene Leergewicht von 0,1 kW/kg i.d.R. eingehalten wird.
Elektro-Skateboards, Teil 1 – bis 45 km/h
BasiswissenEs handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht und muss somit an Hand seiner Merkmale eingestuft werden. Unstrittig dürfte sein, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handelt.
Kfz-Abmeldung übers Internet ab 2015
GesetzesänderungenAb 1. Januar 2015 wird man sein Fahrzeug online abmelden können. Zudem kann man sein bisheriges Kennzeichen in den neuen Zulassungsbezirk mitnehmen.
Gilt die Anschnallpflicht auch für Oldtimer?
BasiswissenWerden an einem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte eingebaut, unterliegen die Fahrer trotzdem nicht der Anschnallpflicht, da nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte anzulegen sind.
Begleitendes Fahren 17: Auflagen, Verstöße, Ahndung
BasiswissenDas Begleitete Fahren ab 17 (BF17) macht viele Vorgaben. Z.B. zur Begleitperson und deren Geeignetheit (Alkohol, Punkte). Auch das Fahren ohne Begleitperson hat Folgen für den 17-Jährigen. Wir fassen verschiedene Fallbeispiele in diesem Beitrag zusammen.
Fahreignungsregister – Das neue Punktesystem!
GesetzesänderungenEs werden nur noch Ordnungswidrigkeiten aufgenommen, die in der Anlage 13 zur FeV aufgeführt sind und mit einer Geldbuße von über 60 Euro geahndet werden, und natürlich die Verkehrsstraftaten.
Neuer Führerschein, plötzlich Motorrad eingetragen
GesetzesänderungenWer die FE-Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben hatte, war berechtigt die sogenannten “Trikes” zu führen. Die Trikes wurden wegen der Hinterachse als mehrspurige Kfz eingestuft. Hinter dem Trike durfte auch ein Anhänger mitgeführt werden. Dieser Besitzstand wird durch die Eintragung der Klasse A mit Schlüsselzahl gewahrt.
Mofa mit Zweiersitzbank?
BasiswissenWird ein Mofa (FmH 25, einsitzig) umgebaut und mit einer Zweiersitzbank und zusätzlichen Fußrasten versehen, so wird aus dem fahrerlaubnisfreien Kfz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV), ein zweirädriges Kleinkraftrad (zweisitzig) nach § 6 (1) FeV. Man benötigt nun die FE-Klasse AM.
Darf der Fahrlehrer während der Fahrt telefonieren oder betrunken sein?
UrteileEin Fahrlehrer, der als Beifahrer neben einem fortgeschrittenen Fahrschüler sitzt, führt nicht im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO ein Fahrzeug. Er darf somit als Beifahrer mit einem Handy telefonieren.
Mitführpflicht Warnweste ab Juli 2014
GesetzesänderungenIn einem Pkw, Lkw, KOM, Zug- und Sattelzugmaschinen muss ab 01.07.2014 gemäß § 53a (2) Nr. 3 StVZO eine Warnweste mitgeführt werden. Diese muss nach § 31b Nr. 4a StVZO zuständigen Personen ausgehändigt werden.
Batteriebetriebenes Licht für alle Fahrradtypen erlaubt
GesetzesänderungenAlle Fahrräder dürfen mit batteriebetriebenem Licht ausgerüstet sein. Früher war das nur für Rennräder erlaubt. Batteriebetriebene Beleuchtung gewährleistet grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie Dynamo-Beleuchtung.
Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge
GesetzesänderungenDas Pedelec ist einem Fahrrad gleichgestellt. Die §§ 24a und 24c StVG sind daher nicht anwendbar. Außerdem muss das Fahrzeug nicht versichert sein und es ist keine Prüfbescheinigung notwendig.
Rollatoren und Greifreifenrollstühle dürfen mit einem Motor ausgerüstet sein
GesetzesänderungenMit Einsatz dieses Hilfsantriebes soll es mobilitätseingeschränkten Personen z.B. erleichtert werden, sich mit einem Rollator auch auf Steigungsstrecken zu bewegen oder Greifreifenrollstühle anzutreiben, um damit die den Rollstuhl schiebende Person oder aber den Rollstuhlnutzer selbst zu entlasten. Die max. Geschwindigkeit, die mit einem derartigen Hilfsantrieb erreicht werden kann, liegt bei max. 6 km/h und entspricht damit in etwa dem durch die Rechtsprechung festgesetzten Geschwindigkeitswert für die Schrittgeschwindigkeit.
Promillegrenze für Fahranfänger
UrteileLeitsatz: Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger liegt regelmäßig ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor - OLG Stuttgart, 18.03.2013