Das neue Fahreignungsregister
Mit dem neuen „Fahreignungsregister“ (FAER) wird das Verkehrszentralregister (VZR) abgelöst. Das neue Fahreignungsregister gilt ab dem 1. Mai 2014.
Es werden nur noch Ordnungswidrigkeiten aufgenommen, die in der Anlage 13 zur FeV aufgeführt sind und mit einer Geldbuße von über 60 Euro geahndet werden, und natürlich die Verkehrsstraftaten.
Es gibt noch maximal 3 Punkte für einen Verstoß
- 1 Punkt gibt es für Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot. Die Punkte werden nach 2,5 Jahren gelöscht.
- 2 Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die ein Fahrverbot nach sich ziehen und Verkehrsstraftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis. Die Punkte werden nach 5 Jahren gelöscht.
- 3 Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Die Punkte werden nach 10 Jahren gelöscht.
Begeht der Fahrer einen neuen Verstoß führt dies nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Zeiten (siehe oben).
Punktestand/Maßnahmen
- Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
- Bei 4 bis 5 Punkte, erhält man eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktekonto). Bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, kann 1 Punkt innerhalb von 5 Jahren abgebaut werden.
- Bei 6 bis 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, aber ohne Punkteabbau.
- Bei 8 Punkten oder mehr wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Fahreignungsseminar kostete früher ca. 200 Euro und wird nun mit ca. 600 Euro veranschlagt, da die Seminare neu konzipiert wurden. Der Bundesrat stellte sich quer, was zur Folge hat, dass diese Seminare gestrafft werden sollen, um den Preis niedriger zu halten.