Neuer Führerschein, plötzlich Motorrad eingetragen
Wer die FE-Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben hatte, war berechtigt die sogenannten „Trikes“ zu führen. Die Trikes wurden wegen der Hinterachse als mehrspurige Kfz eingestuft. Hinter dem Trike durfte auch ein Anhänger mitgeführt werden.
Nach dem neuen FE-Recht wurden die Trikes in die Klasse A eingegliedert und gelten FE-Rechtlich als einspurig. Derjenige, der nun dieses Trike führen will, muss die FE-Klasse A erwerben.
Besitzstand
Nach der Anlage 3 II. zur FeV, erhält man bei Umschreibung einer Klasse B, ausgestellt vor dem 19.01.2013, unter anderem die FE-Klasse A mit den Schlüsselzahlen A 79.03 und A 79.04 (Eintrag erfolgt in Spalte 12 auf der Rückseite des FS).
Mit diesen Schlüsselzahlen wird die Klasse A beschränkt. Der Fahrer darf nur die Fahrzeuge führen, die unter diesen Nummern aufgeführt sind. Es ist ihm verboten, Klasse A-Motorräder zu führen. Dann würde ein Fahren ohne FE nach § 21 StVG vorliegen.
Schlüsselzahl 79.03 berechtigt dreirädrige Kfz zu führen, nämlich die Trikes. Schlüsselzahl 79.04 berechtigt dreirädrige Kfz mit Anhänger bis 750 kg zG zu führen.
Beachte: Die FE-Klassen B, C1, C, D1, D, auch mit Anhängerführerschein Klasse E, werden bei Umtausch mit diesen Schlüsselzahlen versehen.