Neues Punktesystem – Änderungen wichtiger Tatbestände

Symbolbild: Tatbestandskatalog

Handy am Steuer wird teurer und fällt mehr ins Gewicht.

In unserem Beitrag zur Einführung des Fahreignungsregister (FAER) haben wir die Umstellung genauer beleuchtet. Nachdem die Punktezahl für den FE-Entzug von 18 auf 8 Punkte herabgesetzt wurde, müssen natürlich auch die einzelnen Tatbestände angepasst werden.

Daher tritt ab dem 01.05.2014 auch die aktualisierte 10. Auflage des Bundeseinheitlichen Tatbestandkatalogs in Kraft. In nachfolgender Tabelle haben wir die Änderungen für gängige Verstöße im polizeilichen Alltag aufbereitet.

Zusammenfassung der Änderungen

  • Die Eintragung von Punkten im FAER erfolgt jetzt ab einem Bußgeldsatz von 60 Euro und nicht wie bisher bei 40 Euro.
  • Bei vielen Verstößen bleiben die Bußgeldsätze gleich, nur die vorgesehenen Punkte wurden entsprechend reduziert.
  • Bei einigen Verstößen bleibt die Punktezahl gleich und fällt somit mehr ins Gewicht – z.B. beim alltäglichen Handyverstoß. Hier wurde das Bußgeld von 40 auf 60 Euro erhöht und es gibt weiterhin einen (1) Punkt.