Anscheins­beweis beim Auffahrunfall

Kurzbeitrag zur Unfallaufnahme

Der erste Anschein beim Eintreffen an der Unfallstelle vermittelt uns einen Geschehensablauf, der der Erfahrung nach für gleichartig verlaufende Ereignisse typisch ist.

Speziell bei Verkehrsunfällen ist ein Geschehensablauf erforderlich, der uns nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu dem Ergebnis kommen lässt, dass eine Person eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hat, die für die Verursachung des Unfalles typisch ist.
Der Anscheinsbeweis kann durch einen Gegenbeweis entkräftet oder widerlegt werden.

Am Auffahrunfall erklärt

Aufgrund der Unfallendstellung der Fahrzeuge und der Befragung des Unfallbeteiligten spricht der erste Anschein z.B. gegen den Auffahrenden.

Entkräftet wird der “erste Anschein”, wenn der Vorausfahrende einen plötzlichen Fahrstreifenwechsel durchgeführt hat und dadurch der Auffahrunfall verursacht wurde.

Typische Beispiele

Der erste Anschein spricht i.d.R. gegen denjenigen, der z.B.

– nicht abschließend –

  • auf der falschen Straßenseite mit dem Gegenverkehr kollidiert
  • auf freier Strecke von der Fahrbahn abkommt,
  • auf eis- oder schneeglatter Fahrbahn schleudert (vorausgesetzt, Straßenglätte war vorhersehbar),
  • auf den Vordermann auffährt,
  • überholt (jedoch nicht in jedem Fall),
  • die Vorfahrt zu beachten hat,
  • abbiegt, wendet oder rückwärts fährt,
  • ein- oder anfährt.