autobahn geschwindigkeit

§ 315d StGB Qualifikationen (Teil 2)

Änderung des Strafgesetzbuches zum 01.10.2017. Mit dem neuen § 315d StGB werden verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt.

Die neue Vorschrift stellt drei Begehungsweisen unter Strafe:
1. Rennen ausrichten oder durchführen
2. Am Rennen teilnehmen
3. Alleine die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen.

Teil 2 behandelt u.a. die Strafschärfungen in den Absätzen 2 und 5.
strasse-rennen-315d

§ 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Änderung des Strafgesetzbuches zum 01.10.2017. Mit dem neuen § 315d StGB werden verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt.

Der § 29 StVO regelte bis zum 30.09.2017 verbotene Rennen als eine Form der übermäßigen Straßenbenutzung. Das verbotene Kraftfahrzeugrennen konnte nur dann als Straftat verfolgt werden, wenn Menschen zu Schaden gekommen waren (fahrlässige Körperverletzung) oder ein Verstoß nach § 315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung) vorlag.

Die neue Vorschrift stellt drei Begehungsweisen unter Strafe:
1. Rennen ausrichten oder durchführen
2. Am Rennen teilnehmen
3. Alleine die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen.
Gaffer und Schaulustige

Rettungsgasse und die Behinderung von hilfeleistenden Personen

Seit dem 30.05.17 ist der neu geschaffene Absatz 2 des § 323c StGB in Kraft, der die „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ unter Strafe stellt. Der Tatbestand kann u.a. durch das falsche Verhalten im Zusammenhang mit der Bildung einer Rettungsgasse oder durch die sogenannten „Gaffer“ verwirklicht werden.

Die Tatbestandsmerkmale Stück für Stück abgehandelt.

Beleuchtung an Fahrzeugen, Teil 2 – Fahrräder

Einerseits macht die StVZO als Ausrüstungsvorschrift Vorgaben zur Beleuchtung bei Fahrrädern, jedoch fand sich bisher auch im § 23 StVO ein Ahndungstatbestand für Fahrräder. Im § 23 StVO wurde der Begriff "Fahrrad" nun gestrichen, weshalb auch die zugehörige Tatbestandsnummer entfällt. Damit bleibt ab jetzt nur noch ein Ahndungstatbestand im § 67 StVZO.
Gesetzesänderung

Neue Tatbestandsnummer für Handyverstoß und Rettungsgasse

Das Kraftfahrtbundesamt hat den neuen Tatbestandskatalog in der 12. Auflage (Stand 01.11.2017) veröffentlicht. Darin fehlen allerdings die neuen Tatbestände zu den jüngsten Änderungen zum Handy am Steuer, der Rettungsgasse und dem Verdecken des Gesichts. Diese konnten zeitlich nicht mehr in der neuen Auflage berücksichtigt werden.

Dafür hat das Kraftfahrtbundesamt ein Schreiben nachgeliefert in dem die Tatbestandsnummern für diese Verstöße aufgeführt sind.
Handy am Steuer 2017 Strafe

Handy am Steuer 2017 – Die neue Vorschrift im IT-Zeitalter

Die neue Vorschrift trat am 19.10.2017 in Kraft. Es wurde an mehreren Stellen nachgebessert.

Die Gerätedefinitionen wurden deutlich ausgeweitet, offen formuliert und erfassen nun (hoffentlich) alle infrage kommenden Geräte, die am Steuer zur Ablenkung führen können. Die erlaubte „Benutzung“ wurde neugefasst und konkretisiert.

Das Bußgeld wurde nochmals erhöht (100 Euro) und eine Qualifizierung für Gefährdung (150 Euro) und Schädigung (200 Euro) eingeführt. Hinzu kommt nach dieser Staffelung weiterhin ein bzw. zwei Punkte und ab der Gefährdung zusätzlich ein Monat Fahrverbot.
Sonntagsfahrverbot Anhänger

Sonntagsfahrverbot – Privatfahrten mit Lkw zukünftig erlaubt

Privatfahrten an Sonn- und Feiertagen mit Lkw sind in Zukunft vom Fahrverbot ausgenommen. Die Änderung trat am 19.10.2017 in Kraft.
rettungsgasse autobahn

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?

Zum 01.01.2017 trat die Änderung zur Vereinfachung der Rettungsgasse in Kraft. Wenn sie auf dem linken Fahrstreifen unterwegs sind, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Zudem ist am 19.10.2017 eine deutliche Erhöhung und Staffelung der Bußgelder in Kraft getreten, je nach eingetretener Folge.
Rechtsüberholen Fahrzeugschlange Autobahn

Rettungsgasse und Gaffer in Deutschland – Straftat und höheres Bußgeld!

Teil 1 mit einem Überblick was sich im letzten Jahr getan hat und was noch kommt. Bevor wir in den kommenden Teilen in die Details einsteigen. Die Änderung zum richtigen und vereinfachten Bilden einer Rettungsgasse seit 01.01.17, die Erhöhung der Bußgelder und Punktesätze sowie der neue Straftatbestand der Behinderung von hilfeleistenden Personen.
Blutentnahme Richtervorbehalt Polizei

Blutentnahme: Abschaffung Richtervorbehalt bei Verkehrsdelikten

Der Richtervorbehalt für die Anordnung der Blutentnahme nach § 81a Absatz 2 StPO zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration wird abgeschafft. Dies betrifft die Delikte der §§ 315c, 316 StGB und §§ 24a und 24c StVG. Die Anordnungskompetenz geht somit an die Staatsanwaltschaft und die Polizei über...