
Automatisiertes Fahren – Pflichten Fahrzeugführer, Versicherung, Blackbox
GesetzesänderungenDer Fahrzeugführer darf sich beim automatisierten Fahren vom Verkehrsgeschehen abwenden und andere Tätigkeiten ausführen, muss aber wahrnehmungsbereit bleiben. Im Schadensfall haftet die Versicherung des Fahrzeughalters, um den Opferschutz zu gewährleisten.

Automatisiertes Fahren – Gesetz, Begriffe, Fahrzeugführer
GesetzesänderungenDas StVG wird durch Vorschriften zum Automatisierten Fahren ergänzt. Der Fahrer darf die Steuerung des Fahrzeugs in bestimmten Situationen und je nach System dem Computer überlassen.

Neue Regelungen zur Winterreifenpflicht
GesetzesänderungenEs dürfen nur noch Winterreifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) benutzt werden. "M+S-Reifen" können durch eine Übergangsregelung befristet weiter verwendet werden.

Fahrzeug bald auch online zulassen
GesetzesänderungenAb dem 01.10.2017 wird mit Ausbaustufe 2 auch die internetbasierte Wiederzulassung möglich sein - allerdings nur die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks.

Mofa muss nicht mehr einsitzig sein
GesetzesänderungenMit der 11. Verordnung zur Änderung der FeV wurde im Dezember 2016 bei dem FmH 25 „Mofa“ das Merkmal der „Einsitzigkeit“ gestrichen. Somit können in Zukunft auch FmH 25 mit einer Zweiersitzbank auf den Markt gebracht werden.

Neuerungen StVO 2017
GesetzesänderungenDie StVO wurde angepasst. Die Änderungen betreffen z.B. die Begleitung von radfahrenden Kindern auf dem Gehweg, das Bilden einer Rettungsgasse und die Erlaubnis für E-Bikes auf dem Radweg zu fahren.

Motorräder Klasse A2: Leistung wird geändert
GesetzesänderungenKrafträder der Fahrerlaubnisklasse A2 wurden neu definiert. Es dürfen mit der Klasse A2 nur noch Motorräder geführt werden, die im Originalzustand maximal 70 kW aufweisen.

Leichtkraftrad mit Elektromotor
GesetzesänderungenMit der 2. Verordnung zur Änderung der FeV vom 25.09.2015 wurden in der FE-Klasse A1 Leichtkrafträder mit Elektromotor zusätzlich aufgenommen. Bisher waren nur Krafträder mit einem Verbrennungsmotor mit max. 125 cm³ und 11 kW Leistung und max. 0,1 kW/kg vorgesehen. In der neuen Fassung gilt die Klasse A1 auch für Krafträder mit Elektroantrieb bis 11 kW Leistung und max. 0,1 kW/kg.

Elektromobilitätsgesetz – Busspur, Parkgebühren, Kennzeichen
GesetzesänderungenAb sofort können Halter von Elektrofahrzeugen ein neues Nummernschild beantragen. Mit dem besonderen Kennzeichen dürfen E-Autos die Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffen hat.

Änderungen bei bei roten Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen
GesetzesänderungenAm 01.04.2015 treten die Änderungen für Kurzzeitkennzeichen in Kraft.
Der § 16 FZV befasst sich nun mit den Roten Kennzeichen, der neu geschaffene § 16a FZV mit den Kurzzeitkennzeichen. Mit den Kurzzeitkennzeichen dürfen in Zukunft keine Prüfungsfahrten mehr durchgeführt werden.