Änderungen bei Kurzzeitkennzeichen
Am 01.04.2015 treten die Änderungen für Kurzzeitkennzeichen in Kraft.
Der § 16 FZV befasst sich mit den Roten Kennzeichen,
der neu geschaffene § 16a FZV mit den Kurzzeitkennzeichen. Mit den Kurzzeitkennzeichen dürfen in Zukunft keine Prüfungsfahrten mehr durchgeführt werden.
Veränderungen in der Beitragsreihe
- Teil 1 | Rote Kennzeichen – redaktionelle Änderungen
- Teil 2 | Kurzzeitkennzeichen – inhaltliche Anpassung und Erweiterung
- Anhang | Checkliste für die Kontrollsituation – inhaltliche Anpassung und Erweiterung
Bereits im Dezember haben wir die Veränderungen und Hintergründe kurz zusammengefasst.