Änderungen bei Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen auf Parkplatz

Am 01.04.2015 treten die Änderungen für Kurzzeitkennzeichen in Kraft.

Der § 16 FZV befasst sich mit den Roten Kennzeichen,
der neu geschaffene § 16a FZV mit den Kurzzeitkennzeichen. Mit den Kurzzeitkennzeichen dürfen in Zukunft keine Prüfungsfahrten mehr durchgeführt werden.

Veränderungen in der Beitragsreihe

Bereits im Dezember haben wir die Veränderungen und Hintergründe kurz zusammengefasst.

Keine Veränderung