Änderungen bei bei roten Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen auf Parkplatz

Am 01.09.2023 tritt die neue FZV in Kraft.

Der § 41 FZV befasst sich mit den Roten Kennzeichen,
der § 42 FZV mit den Kurzzeitkennzeichen.

Veränderungen in der Beitragsreihe

Bereits im Dezember haben wir die Veränderungen und Hintergründe kurz zusammengefasst.

Keine Veränderung