Änderungen bei bei roten Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen
Am 01.09.2023 tritt die neue FZV in Kraft.
Der § 41 FZV befasst sich mit den Roten Kennzeichen,
der § 42 FZV mit den Kurzzeitkennzeichen.
Veränderungen in der Beitragsreihe
- Teil 1 | Rote Kennzeichen – redaktionelle Änderungen
- Teil 2 | Kurzzeitkennzeichen – inhaltliche Anpassung und Erweiterung
- Anhang | Checkliste für die Kontrollsituation – inhaltliche Anpassung und Erweiterung
Bereits im Dezember haben wir die Veränderungen und Hintergründe kurz zusammengefasst.