Fahrzeug bald auch online zulassen
Bereits seit dem 01.01.2015 ist es möglich, die Außerbetriebsetzung seines Fahrzeuges über das Internet vorzunehmen (Ausbaustufe 1). Damals wurden mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und neuen Stempelplaketten die Voraussetzungen für die Online-Abwicklung geschaffen.
Ab dem 01.10.2017 wird mit Stufe 2 auch die internetbasierte Wiederzulassung möglich sein – allerdings nur die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks. Auch hierfür wird wieder ein neuer Bundespersonalausweis mit aktivierter Online-Funktion benötigt. Erst in einer späteren dritten Stufe wird auch die Umschreibung und Neuzulassung eingeführt.
Mehr Details wollen wir hier nicht zusammenfassen, da das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits eine sehr ausführliche Informationsseite bereitstellt. Neben allgemeinen Informationen zu den verschiedenen Ausbaustufen, finden sich dort auch Bilder der neuen Dokumente, Kennzeichen und Stempelplaketten sowie die Abläufe zur Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung.