Beleuchtung Fahrrad hinten

Batterie­betriebenes Licht für alle Fahrradtypen erlaubt

Alle Fahrräder dürfen mit batteriebetriebenem Licht ausgerüstet sein. Früher war das nur für Rennräder erlaubt. Batteriebetriebene Beleuchtung gewährleistet grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie Dynamo-Beleuchtung.
Elektromotor eines Pedelec

Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge

Das Pedelec ist einem Fahrrad gleichgestellt. Die §§ 24a und 24c StVG sind daher nicht anwendbar. Außerdem muss das Fahrzeug nicht versichert sein und es ist keine Prüfbescheinigung notwendig.
Behindertenparkplatz

Rollatoren und Greifreifen­rollstühle dürfen mit einem Motor ausgerüstet sein

Mit Einsatz dieses Hilfsantriebes soll es mobilitätseingeschränkten Personen z.B. erleichtert werden, sich mit einem Rollator auch auf Steigungsstrecken zu bewegen oder Greifreifenrollstühle anzutreiben, um damit die den Rollstuhl schiebende Person oder aber den Rollstuhlnutzer selbst zu entlasten. Die max. Geschwindigkeit, die mit einem derartigen Hilfsantrieb erreicht werden kann, liegt bei max. 6 km/h und entspricht damit in etwa dem durch die Rechtsprechung festgesetzten Geschwindigkeitswert für die Schrittgeschwindigkeit.