Warnweste im Straßenverkehr

Die neue Kindersitznorm ECE R129 i-Size

Die neue i-Size-Einteilung orientiert sich an der Körpergröße des Kindes. Daher wird auch die Überprüfung der Einhaltung aus Polizeisicht einfacher. Grundgedanke der neuen i-Size-Regelung ist ein Sicherheitsgewinn für die Kinder. Tests haben gezeigt, dass das rückwärtsgerichtete Fahren für Kleinkinder weit sicherer ist.
Ladestation E-Mobilität

Neue Elektrotransporter bis 4,25 t zG

Ab dem 31.12.2014 ist es nun erlaubt, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4250 Kilogramm zulässiger zG mit einem Pkw-Führerschein Klasse B zu fahren.
Gesetzbuch

Gesetzesänder­ungen StVO und FZV – Oktober 2014

Im Oktober gab es diverse Gesetzesänderungen in zwei verkehrsrechtlichen Verordnungen. Diese betriffen die StVO und die FZV. Die Änderungen werden nachfolgend dargestellt.
Beispielbild Autoreifen

Reifendruck­kontrollsystem wird Pflicht

Ab dem 01.11.2014 wird das Reifendruckkontrollsystem Pflicht für neuzugelassene Fahrzeuge. Man unterscheidet bei RDK-Systemen zwei Messsysteme.
Symbolbild: Tatbestandskatalog

Neues Punktesystem – Änderungen wichtiger Tatbestände

Handy am Steuer wird teurer und fällt mehr ins Gewicht. Die Eintragung von Punkten im FAER erfolgt jetzt ab einem Bußgeldsatz von 60 Euro und nicht wie bisher bei 40 Euro. Bei vielen Verstößen bleiben die Bußgeldsätze gleich, nur die vorgesehenen Punkte wurden entsprechend reduziert.
Verbotenes Schleppen eines Pkw

Unterscheidung von Schleppen und Abschleppen

Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Schleppen hingegen ist das Fortbewegen eines betriebsfähigen Fahrzeugs ohne, dass eine technische Notlage vorliegt. Mit der Änderung vom 01.08.2013 dürfen Kfz nicht mehr geschleppt werden. Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens nicht vor, wird das Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben.
Online Abmeldung - Fahrzeugschein

Kfz-Abmeldung übers Internet ab 2015

Ab 1. Januar 2015 wird man sein Fahrzeug online abmelden können. Zudem kann man sein bisheriges Kennzeichen in den neuen Zulassungsbezirk mitnehmen.

Fahreignungs­register – Das neue Punktesystem!

Es werden nur noch Ordnungswidrigkeiten aufgenommen, die in der Anlage 13 zur FeV aufgeführt sind und mit einer Geldbuße von über 60 Euro geahndet werden, und natürlich die Verkehrsstraftaten.

Neuer Führerschein, plötzlich Motorrad eingetragen

Wer die FE-Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben hatte, war berechtigt die sogenannten “Trikes” zu führen. Die Trikes wurden wegen der Hinterachse als mehrspurige Kfz eingestuft. Hinter dem Trike durfte auch ein Anhänger mitgeführt werden. Dieser Besitzstand wird durch die Eintragung der Klasse A mit Schlüsselzahl gewahrt.
Warnweste im Straßenverkehr

Mitführpflicht Warnweste ab Juli 2014

In einem Pkw, Lkw, KOM, Zug- und Sattelzugmaschinen muss ab 01.07.2014 gemäß § 53a (2) Nr. 3 StVZO eine Warnweste mitgeführt werden. Diese muss nach § 31b Nr. 4a StVZO zuständigen Personen ausgehändigt werden.