Beiträge
Zulassung von Sportanhängern – Schwarze und Wiederholungskennzeichen
BasiswissenSportanhänger können mit drei unterschiedlichen Kennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Wird der Anhänger mit schwarzen Kennzeichen zugelassen, so muss der Anhänger nicht zweckgebunden verwendet werden. Mit diesem Anhänger dürfen alle Gegenstände und Waren transportiert werden.
Zulassung von Sportanhängern – Grüne Kennzeichen
BasiswissenSportanhänger können mit drei unterschiedlichen Kennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Die Zulassung mit grünen Kennzeichen ist eine Möglichkeit. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten und Tieren für Sportzwecke, sind Anhänger, die spezielle bauliche Einrichtungen oder Ausstattungen aufweisen, sodass damit bestimmte Sportgeräte oder Tiere für Sportzwecke transportiert werden können. Der Anhänger darf nur zum entsprechenden Transport (Pferdetransport, Sportboote) eingesetzt werden.
Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung – Steuerpflicht?
BasiswissenEin Fahrzeug mit ausländischer Zulassung darf nur bei vorübergehender Nutzung für ein Jahr in Deutschland genutzt werden. Sobald der regelmäßige Standort im Inland begründet wird, muss das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet werden.
In der Thematik ist Steuerrecht und Zulassungsrecht schon von Gesetzeswegen eng verbunden. Wir beleuchten zunächst die Grundlagen aus dem Zulassungsrecht, bevor wir die steuerrechtlichen Aspekte abarbeiten.
In der Thematik ist Steuerrecht und Zulassungsrecht schon von Gesetzeswegen eng verbunden. Wir beleuchten zunächst die Grundlagen aus dem Zulassungsrecht, bevor wir die steuerrechtlichen Aspekte abarbeiten.
Rechtliche Einordnung eines City-Wheels (Einrad)
BasiswissenEs handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht.
Die City-Wheels (auch Monowheel) haben Elektromotoren von 400 bis 1000 Watt. Ein Leergewicht von ca. 10 bis 15 kg und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert.
Änderungen bei bei roten Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen
GesetzesänderungenAm 01.04.2015 treten die Änderungen für Kurzzeitkennzeichen in Kraft.
Der § 16 FZV befasst sich nun mit den Roten Kennzeichen, der neu geschaffene § 16a FZV mit den Kurzzeitkennzeichen. Mit den Kurzzeitkennzeichen dürfen in Zukunft keine Prüfungsfahrten mehr durchgeführt werden.
Oldtimer – Überblick und Anschnallpflicht
BasiswissenOldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO). Somit besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen.
§ 16 FZV – Parken? Beschlagnahme Kennzeichen? Tateinheit, Tatmehrheit?
BasiswissenUns erreichten mehrere Fragen zu den Themenbereichen Parken im Rahmen des § 16 FZV, die Beschlagnahme von roten und Kurzzeitkennzeichen sowie die Anzeigenbearbeitung bei Steuerstraftaten mit diesen Kennzeichen. Hier in Teil 4 klären wir diese Fragen auf.
Definition von Probefahrt, Prüfungsfahrt, Überführungsfahrt
BasiswissenDie Legaldefinitionen zur Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten sind in § 2 Nr. 23 ff. FZV zu finden, reichen aber nur in wenigen Fällen aus, um die Zulässigkeit einer Fahrt zu beurteilen. Holen wir also etwas weiter aus und beleuchten die drei Definitionen näher. Allgemein ist festzuhalten, dass eine Nutzung entgegen der Zweckbestimmung schwer nachzuweisen ist...
Gesetzesänderungen StVO und FZV – Oktober 2014
GesetzesänderungenIm Oktober gab es diverse Gesetzesänderungen in zwei verkehrsrechtlichen Verordnungen. Diese betriffen die StVO und die FZV. Die Änderungen werden nachfolgend dargestellt.
Der Krankenfahrstuhl aus fahrerlaubnis- und zulassungsrechtlicher Sicht
BasiswissenNach heutigem Recht sind nur noch einsitzige Krankenfahrstühle fahrerlaubnisfrei.
"Motorisierte Krankenfahrstühle sind einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als ...