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Bootsanhänger grüne Kennzeichen

Zulassung von Sportanhängern – Grüne Kennzeichen

Sportanhänger können mit drei unterschiedlichen Kennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden. Die Zulassung mit grünen Kennzeichen ist eine Möglichkeit. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten und Tieren für Sportzwecke, sind Anhänger, die spezielle bauliche Einrichtungen oder Ausstattungen aufweisen, sodass damit bestimmte Sportgeräte oder Tiere für Sportzwecke transportiert werden können. Der Anhänger darf nur zum entsprechenden Transport (Pferdetransport, Sportboote) eingesetzt werden.
Symbolbild Beleuchtung

Beleuchtung an Fahrzeugen, Teil 1 – Kutschen

Einerseits macht die StVZO als Ausrüstungsvorschrift Vorgaben zur Beleuchtung bei Fahrzeugen, jedoch findet sich auch im § 23 StVO ein Ahndungstatbestand für Fahrräder und andere nicht motorisierte Fahrzeuge. Wann nehme ich welche Vorschrift?
Motorbetriebenes Einrad

Rechtliche Einordnung eines City-Wheels (Einrad)

Es handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht. Die City-Wheels (auch Monowheel) haben Elektromotoren von 400 bis 1000 Watt. Ein Leergewicht von ca. 10 bis 15 kg und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert.
Ladestation E-Mobilität

Neue Elektrotransporter bis 4,25 t zG

Ab dem 31.12.2014 ist es nun erlaubt, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4250 Kilogramm zulässiger zG mit einem Pkw-Führerschein Klasse B zu fahren.
Krankenfahrstuhl

Der Krankenfahr­stuhl aus fahrerlaubnis- und zulassungs­rechtlicher Sicht

Nach heutigem Recht sind nur noch einsitzige Krankenfahrstühle fahrerlaubnisfrei. "Motorisierte Krankenfahrstühle sind einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als ...

Das Bierbike im öffentlichen Straßenverkehr. Sondernutzung? Trunkenheits­fahrt?

Wer mit einem „Bierbike“ unterwegs ist, bedarf der Erlaubnis der unteren Verwaltungsbehörde, da das Inbetriebsetzen im Straßenverkehr als Sondernutzung eingestuft wird. Sind die möglicherweise betrunkenen Mitfahrer als Fahrzeugführer im Sinne des § 316 StGB anzusehen?
elektro-skateboard

Elektro-Skateboards, Teil 2 – über 45 km/h

Vereinzelt tauchen auch Longboards auf, die eine bbH über 45 km/h aufweisen. Ist dies der Fall, handelt es sich um ein Kraftrad der Klasse A1, da das leistungsbezogene Leergewicht von 0,1 kW/kg i.d.R. eingehalten wird.
elektro-skateboard

Elektro-Skateboards, Teil 1 – bis 45 km/h

Es handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht und muss somit an Hand seiner Merkmale eingestuft werden. Unstrittig dürfte sein, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handelt.
Elektromotor eines Pedelec

Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge

Das Pedelec ist einem Fahrrad gleichgestellt. Die §§ 24a und 24c StVG sind daher nicht anwendbar. Außerdem muss das Fahrzeug nicht versichert sein und es ist keine Prüfbescheinigung notwendig.
Behindertenparkplatz

Rollatoren und Greifreifen­rollstühle dürfen mit einem Motor ausgerüstet sein

Mit Einsatz dieses Hilfsantriebes soll es mobilitätseingeschränkten Personen z.B. erleichtert werden, sich mit einem Rollator auch auf Steigungsstrecken zu bewegen oder Greifreifenrollstühle anzutreiben, um damit die den Rollstuhl schiebende Person oder aber den Rollstuhlnutzer selbst zu entlasten. Die max. Geschwindigkeit, die mit einem derartigen Hilfsantrieb erreicht werden kann, liegt bei max. 6 km/h und entspricht damit in etwa dem durch die Rechtsprechung festgesetzten Geschwindigkeitswert für die Schrittgeschwindigkeit.