Rezept: Symbolbild

Cannabis im Straßenverkehr – Medikamenten­privileg § 24a StVG

Kann es tatsächlich vorkommen, dass ein Verkehrsteilnehmer unter der Wirkung von Cannabis steht und trotzdem außerhalb jeder Strafverfolgung ein (Kraft-)Fahrzeug führen darf? Der § 24a StVG verbietet in Absatz 2 das Führen von Kfz unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Anlage), ohne dass Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ein Verstoß liegt vor, sofern ausreichend THC im Blut nachgewiesen wird (analytische Grenzwerte).
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Elektro-Skateboards, Teil 2 – über 45 km/h

Vereinzelt tauchen auch Longboards auf, die eine bbH über 45 km/h aufweisen. Ist dies der Fall, handelt es sich um ein Kraftrad der Klasse A1, da das leistungsbezogene Leergewicht von 0,1 kW/kg i.d.R. eingehalten wird.
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Elektro-Skateboards, Teil 1 – bis 45 km/h

Es handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht und muss somit an Hand seiner Merkmale eingestuft werden. Unstrittig dürfte sein, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handelt.
Oldtimer Kennzeichen

Gilt die Anschnallpflicht auch für Oldtimer?

Werden an einem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte eingebaut, unterliegen die Fahrer trotzdem nicht der Anschnallpflicht, da nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte anzulegen sind.
Kleinkraftrad als Mofa

Begleitendes Fahren 17: Auflagen, Verstöße, Ahndung

Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) macht viele Vorgaben. Z.B. zur Begleitperson und deren Geeignetheit (Alkohol, Punkte). Auch das Fahren ohne Begleitperson hat Folgen für den 17-Jährigen. Wir fassen verschiedene Fallbeispiele in diesem Beitrag zusammen.
Kleinkraftrad als Mofa

Mofa mit Zweiersitzbank?

Wird ein Mofa (FmH 25, einsitzig) umgebaut und mit einer Zweiersitzbank und zusätzlichen Fußrasten versehen, so wird aus dem fahrerlaubnisfreien Kfz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV), ein zweirädriges Kleinkraftrad (zweisitzig) nach § 6 (1) FeV. Man benötigt nun die FE-Klasse AM.