Fahrzeugbereifung, Teil 1 – Maße, Bauart, Profiltiefe
Bei Verkehrskontrollen müssen auch die Reifen kontrolliert werden. Hier eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten Vorschriften.
1. Profiltiefe
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Kleinkrafträdern, FmH und LKR eine Profiltiefe von mindestens 1 mm. § 36 (2) StVZO
Beachte: Bei Beanstandungen bzgl. der Profiltiefe müssen wir uns immer davon überzeugen (Info Reifenhersteller), welche Rillen wasserabführend (Hauptrillen) sind. Nur das Fahren mit vorschriftswidrig abgefahrenen Reifen ist ordnungswidrig. Das Parken nur bei Feststellung und Nachweisbarkeit einer vorausgegangenen Fahrt.
Die Fahrt mit abgefahrenen Reifen zum Reifenhändler ist ebenfalls ordnungswidrig, da es sich hierbei um keinen Notfall handelt.
Begeht der Fahrer während der Fahrt mit abgefahrenen Reifen andere Ordnungswidrigkeiten, so liegt immer Tateinheit vor.
Ausnahme: Ein Verstoß gegen die Vorführpflicht zur Hauptuntersuchung (TÜV) steht mit anderen Ordnungswidrigkeiten in Tatmehrheit.
1.1. Profiltiefe bei Bereifung ausländischer Kfz
Auch die Reifen eines im Ausland zugelassenen Kfz, das vorübergehend im Inland verkehrt, müssen eine Profiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Die OWi ergibt sich aus § 31d (4) StVZO.
2. Maße und Bauart
Maße und Bauart der Reifen müssen die Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen.§ 36 (1) StVZO
2.2. Reifenbezeichnungen
Beispielbezeichnung: Die Maße 195/65 R 15 85 H bedeuten folgendes:
- 195 mm beträgt die Breite des Reifens
- 65 gibt das prozentuale Verhältnis von Flankenhöhe zu Reifenbreite an; in unserem Beispiel beträgt die Flankenhöhe 126 mm
- R kennzeichnet die radiale Bauweise der Reifenkarkasse
- 15 gibt den notwendigen Felgendurchmesser für diesen Reifen in Zoll an
- 85 ist der Tragfähigkeitsindex, in diesem Beispiel 515 kg
- H ist der Geschwindigkeitsindex (s. unten) und gibt die max. erlaubte Geschwindigkeit an, in diesem Beispiel 210 km/h
Geschwindigkeitsindex