Höchste Eile und freie Bahn – § 38 StVO
Höchste Eile
Nehme ich Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch, kann ich zusätzlich, um schneller an den Einsatzort zu gelangen, Sondersignale einsetzen.
Der § 38 (1) StVO besagt, dass blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden darf, wenn höchste Eile geboten ist, um
- Menschenleben zu retten oder
- schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
- eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
- flüchtige Personen zu verfolgen oder
- bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Höchste Eile ist immer dann geboten, wenn die konkrete Situation begründeten Anlass zu der Befürchtung gibt, ohne diese Eile werde ein Schaden für das genannte Rechtsgut eintreten oder vergrößert.
Nur beide Warneinrichtungen zusammen ordnen für die anderen VT an, sofort freie Bahn zu schaffen, damit wir schneller zum Einsatzort gelangen können. Dies gilt für alle VT wie Führer von Kfz, Fahrer von Krankenfahrstühlen, aber auch für Fußgänger.
[infobox closable=“false“ color=“orange“]Andere VT müssen z.B. nicht damit rechnen, dass ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn bei Lichtzeichen Rot durchfahren wird.[/infobox]Freie Bahn kann der VT schaffen, indem er z.B. je nach Verkehrslage
- scharf rechts und langsam,
- rechts ran,
- auf den Gehweg,
- auf eine Sperrfläche oder
- schneller als erlaubt fährt,
- bei Farbzeichen „Rot“ vorsichtig in den Kreuzungsbereich einfährt,
um dem Sonderrechtsfahrzeugen das Vorbeifahren zu ermöglichen
Missachtung
Missachtet der VT diese Anordnung, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 38 StVO, da er es unterließ einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. Dies führt zu einer Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Wer zunächst nicht ausmachen kann, woher das Wegerechtsfahrzeug kommt, darf an Ort und Stelle anhalten, um sich zu orientieren.
Vorsicht: Der Einsatzfahrer muss mit ungewöhnlichen Fahrweisen anderer VT beim „freie Bahn schaffen“ rechnen und daher erhöhte Vorsicht und Bremsbereitschaft an den Tag legen.