Die abknickende Vorfahrt – ahndbar als Vorfahrt- oder Vorrangfall

Definition – Abknickende Vorfahrtstraße:

An einer Kreuzung oder Einmündung werden zwei Straßen entgegen ihrem natürlichen Verlauf, zu einer Vorfahrtstraße entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zusammengefasst.

Ahndung als Fall des Abbiegens (Vorrang)

Beide Fahrzeugführer befinden sich auf der Vorfahrtstraße, sodass jeder das Recht auf Weiterfahrt (VZ 306) hat. Deshalb scheidet der § 8 StVO aus, da bei einem Vorfahrtfall ein Wartepflichtiger und ein Vorfahrtberechtigter verlangt wird.
Kommt es zu einem VU, muss nach § 9 StVO geahndet werden.

Rechtsprechung:

1. Wer dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, ist rechtlich gesehen ein Geradeausfahrer.
2. Derjenige der die abknickende Vorfahrtstraße verlässt, ist rechtlich ein „unechter“ Links- bzw. „unechter“ Rechtsabbieger.

Beispiel 1

Beide Fzg-Führer verlassen die abknickende Vorfahrtstraße geradeaus.

abkn-vorfahrt_beispiel1

Pkw-Fahrer 1 ist „unechter“ Linksabbieger, da er eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt.
Pkw-Fahrer 2 ist „unechter“ Rechtsabbieger, da er eine nach links abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt.
Gem. § 9 (4) StVO müssen Linksabbieger entgegenkommende Rechtsabbieger durchfahren lassen.

Anzeige: §§ 9 (4), 1 (2), 49 StVO, 24 StVG.

Beispiel 2

Ein Fzg-Führer folgt dem Verlauf der Vorfahrtstraße, der andere verlässt diese.

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Pkw-Fahrer 1 ist „unechter“ Linksabbieger, da er eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt.
Pkw-Fahrer 2 ist rechtlich gesehen ein Geradeausfahrer, da er dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgt. Gem. § 9 (3) StVO müssen Linksabbieger entgegenkommende Geradeausfahrer durchfahren lassen.

Anzeige: §§ 9 (3), 1 (2), 49 StVO, 24 StVG.

Ahndung als Fall der Vorfahrt

Beispiel 3

Kommt es an den obigen Kreuzungen zu einem Unfall zwischen 2 Fahrzeugen, die sich auf den negativ beschilderten Straßen befinden, gilt der Grundsatz „rechts vor links“. Unerheblich ob eine Straße mit Zeichen 205 oder 206 ausgeschildert ist.

Beispiel 4

Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Fahrzeug, das in die Vorfahrstraße einfährt (also eine Wartepflicht hat) mit einem Fahrzeug, welches sich auf der Vorfahrtstraße befindet, ist eine Vorfahrtsverletzung nach § 8 (2) StVO gegeben.

Zusatzzeichen, Abknickende Vorfahrt (Anlagen 2 und 3 StVO)
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Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden. Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an.

Das Zusatzzeichen gibt zusammen mit den Zeichen 205 oder 206 den Verlauf der Vorfahrtstraße (abknickende Vorfahrt) bekannt.