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Symbolbild: Tatbestandskatalog

Neues Punktesystem – Änderungen wichtiger Tatbestände

Handy am Steuer wird teurer und fällt mehr ins Gewicht. Die Eintragung von Punkten im FAER erfolgt jetzt ab einem Bußgeldsatz von 60 Euro und nicht wie bisher bei 40 Euro. Bei vielen Verstößen bleiben die Bußgeldsätze gleich, nur die vorgesehenen Punkte wurden entsprechend reduziert.

Begleitendes Fahren 17: Auflagen, Verstöße, Ahndung

Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) macht viele Vorgaben. Z.B. zur Begleitperson und deren Geeignetheit (Alkohol, Punkte). Auch das Fahren ohne Begleitperson hat Folgen für den 17-Jährigen. Wir fassen verschiedene Fallbeispiele in diesem Beitrag zusammen.

Fahreignungs­register – Das neue Punktesystem!

Es werden nur noch Ordnungswidrigkeiten aufgenommen, die in der Anlage 13 zur FeV aufgeführt sind und mit einer Geldbuße von über 60 Euro geahndet werden, und natürlich die Verkehrsstraftaten.

Neuer Führerschein, plötzlich Motorrad eingetragen

Wer die FE-Klasse B vor dem 19.01.2013 erworben hatte, war berechtigt die sogenannten “Trikes” zu führen. Die Trikes wurden wegen der Hinterachse als mehrspurige Kfz eingestuft. Hinter dem Trike durfte auch ein Anhänger mitgeführt werden. Dieser Besitzstand wird durch die Eintragung der Klasse A mit Schlüsselzahl gewahrt.