Gilt die Anschnallpflicht auch für Oldtimer?

Oldtimer Kennzeichen

 

Beachte: § 72 StVZO in der bis zum 31.12.1978 geltenden Fassung.

Kfz, die vor dem 01.04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Bei Fahrzeugen, die zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.01.1974 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen nur nachgerüstet werden, wenn entsprechende Verankerungen vorhanden sind, es also technisch möglich ist.

Wichtig

Werden an einem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte eingebaut, unterliegen die Fahrer trotzdem nicht der Anschnallpflicht, da nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte anzulegen sind.
Wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, haben wir keine rechtliche Grundlage zur Ahndung. Siehe auch § 21a (1) StVO im Tatbestandskatalog: „Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt“.

Allgemeiner Hinweis zur Anlegepflicht

Der Gurt ist nur angelegt, wenn die Schutzfunktion als solche gegeben ist. Wenn der Gurt nicht fest am Körper anliegt, sondern mit der Hand vor dem Körper gehalten wird oder der Beifahrer den Schultergurt unter der rechten Schulter durchgeführt, ist die Schutzfunktion nicht gegeben und somit ein Verstoß nach § 21a StVO.