Promillegrenze für Fahranfänger
§ 24c StVG – Verstoß ab BAK von 0,15 Promille
Das Gericht sieht einen Verstoß gegen § 24c StVG „Alkohol für Fahranfänger“ bereits ab einer BAK von 0,15 Promille oder 0,075 mg/l Alkohol in der AAK gegeben.
Der Gesetzgeber ging bisher von einer BAK von 0,2 Promille bzw. 0,1 mg/l AAK aus.
Wird bei einem Fahrer eine freiwillige Atemprobe genommen, müsse nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ab einer AAK von 0,075 mg/l von der „Wirkung“ und damit einem Verstoß ausgegangen werden, so das OLG. Hiermit sollen Messungenauigkeiten und endogener Alkohol ausgeschlossen werden.