Bundesrat fordert Regelung von Airwheel, Hoverboard und Co.

Hoverboard in Deutschland nicht erlaubt. Bild: Polizeipräsidium Konstanz (http://ots.de/324218)
Wichtige Information für Besitzer von selbstbalancierenden elektrischen Fahrzeugen wie E-Skateboards, City-Wheels und Hoverboards!

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit der Drucksache 332/16 (Beschlusssache) vom 23.09.2016 aufgefordert, schnellstmöglich „die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr – unter Beteiligung der Länder – zu regeln„.

Einstufung ähnlich der MobHV?

Es kann durchaus sein, dass nicht alle oben aufgeführten Fahrzeuge eine Straßenzulassung erhalten. Somit dürften diese Fahrzeuge weiterhin nur auf Privatgelände benutzt werden. Fahrzeuge die eine Straßenzulassung erhalten, könnten über eine Ausnahmeverordnung, ähnlich der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV), eingestuft werden. Die MobHV befasst sich mit den sogenannten „Segways“.

Wenn die zugelassenen Fahrzeuge wie ein „Segway“ einstuft werden, benötigt man zum Führen eine Mofa-Prüfbescheinigung. Die Fahrzeuge sind dann von der Steuer befreit, unterliegen aber der Versicherungspflicht. Warten wir ab, wie die Bundesregierung entscheidet.

Begründung des Bundesrates

Grundsätzlich könnten Fahrzeuge wie z. B. die tragbaren elektrisch betriebenen Stehroller eine interessante Ergänzung zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs darstellen.
Einheitliche verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Elektromobilität und der Nutzung innovativer Mobilitätskonzepte erforderlich.Vollständige Begründung des Bundesrates (Seite 3, Nr. 2).

Bild Hoverboard: Polizeipräsidium Konstanz (Meldung vom 05.04.2016, Presseportal)