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Fahrradstraße, was erlaubt und zu beachten ist
BasiswissenImmer mehr Städte schreiben sich die besondere Fahrradfreundlichkeit auf die Fahne.
Die wichtigste Unterscheidung gleich vorweg: Eine Fahrradstraße ist nicht mit einem Radweg zu verwechseln. Im Charakter und den sich ergebenden rechtlichen Vorschriften bestehen große Unterschiede.
Vorfahrt von Fahrradfahrern in der Einbahnstraße
BasiswissenVorfahrtregelung an den Kopfseiten einer Einbahnstraße und innerhalb der Einbahnstraße, wenn andere Straßen einmünden oder kreuzen. Verschiedene Fallkonstellationen in der Einbahnstraße anhand von Skizzen erklärt - mit und ohne Radweg.
Mofa mit Zweiersitzbank?
BasiswissenWird ein Mofa (FmH 25, einsitzig) umgebaut und mit einer Zweiersitzbank und zusätzlichen Fußrasten versehen, so wird aus dem fahrerlaubnisfreien Kfz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV), ein zweirädriges Kleinkraftrad (zweisitzig) nach § 6 (1) FeV. Man benötigt nun die FE-Klasse AM.
Batteriebetriebenes Licht für alle Fahrradtypen erlaubt
GesetzesänderungenAlle Fahrräder dürfen mit batteriebetriebenem Licht ausgerüstet sein. Früher war das nur für Rennräder erlaubt. Batteriebetriebene Beleuchtung gewährleistet grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie Dynamo-Beleuchtung.