Kfz-Abmeldung übers Internet ab 2015
Update 23.12.2014
Auf der Homepage des BMVI wird die Kfz-Abmeldung „als 1. Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)“ bezeichnet. Erster Schritt, da langfristig auch die Online-Zulassung mit dem neuen BPA möglich sein soll.
Auf der Seite findet sich mittlerweile auch Anschauungsmaterial zu den neuen Zulassungsstempeln und -bescheinigungen mit Sicherheitscode.
Originalbeitrag 12.12.2013
Ab 1. Januar 2015 wird man sein Fahrzeug online abmelden können. Zudem kann man sein bisheriges Kennzeichen in den neuen Zulassungsbezirk mitnehmen.
Neuer § 13 (3) FZV
Verlegt der Halter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, können die bisherigen Kennzeichen weitergeführt werden. Die für den neuen Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde hat in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 die neue Adresse einzutragen.
Es kann jedoch auch wie bisher ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Neuer § 14 (2) FZV
Kfz können über das Internet abgemeldet werden. Dafür werden aber besondere Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil 1 benötigt. Die Stempelplakette und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 besitzen einen Sicherheitscode, der durch Abziehen einer Deckschicht (Folie) sichtbar gemacht wird.
Wird die Deckschicht durch den Halter entfernt, ist das Fahrzeug abgemeldet. Zuvor muss jedoch die Zulassungsbehörde über das Internet von der Außerbetriebsetzung informiert werden.