
Definition von Probefahrt, Prüfungsfahrt, Überführungsfahrt
BasiswissenDie Legaldefinitionen zur Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten sind in § 2 Nr. 23 ff. FZV zu finden, reichen aber nur in wenigen Fällen aus, um die Zulässigkeit einer Fahrt zu beurteilen. Holen wir also etwas weiter aus und beleuchten die drei Definitionen näher. Allgemein ist festzuhalten, dass eine Nutzung entgegen der Zweckbestimmung schwer nachzuweisen ist...