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Busspur für Elektrofahrzeuge freigegeben

Elektromobili­tätsgesetz – Busspur, Parkgebühren, Kennzeichen

Ab sofort können Halter von Elektrofahrzeugen ein neues Nummernschild beantragen. Mit dem besonderen Kennzeichen dürfen E-Autos die Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffen hat.
Motorbetriebenes Einrad

Rechtliche Einordnung eines City-Wheels (Einrad)

Es handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht. Die City-Wheels (auch Monowheel) haben Elektromotoren von 400 bis 1000 Watt. Ein Leergewicht von ca. 10 bis 15 kg und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert.
Ladestation E-Mobilität

Neue Elektrotransporter bis 4,25 t zG

Ab dem 31.12.2014 ist es nun erlaubt, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4250 Kilogramm zulässiger zG mit einem Pkw-Führerschein Klasse B zu fahren.
elektro-skateboard

Elektro-Skateboards, Teil 2 – über 45 km/h

Vereinzelt tauchen auch Longboards auf, die eine bbH über 45 km/h aufweisen. Ist dies der Fall, handelt es sich um ein Kraftrad der Klasse A1, da das leistungsbezogene Leergewicht von 0,1 kW/kg i.d.R. eingehalten wird.
elektro-skateboard

Elektro-Skateboards, Teil 1 – bis 45 km/h

Es handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht und muss somit an Hand seiner Merkmale eingestuft werden. Unstrittig dürfte sein, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handelt.