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Elektromobilitätsgesetz – Busspur, Parkgebühren, Kennzeichen
GesetzesänderungenAb sofort können Halter von Elektrofahrzeugen ein neues Nummernschild beantragen. Mit dem besonderen Kennzeichen dürfen E-Autos die Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffen hat.

Rechtliche Einordnung eines City-Wheels (Einrad)
BasiswissenEs handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht.
Die City-Wheels (auch Monowheel) haben Elektromotoren von 400 bis 1000 Watt. Ein Leergewicht von ca. 10 bis 15 kg und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert.

Neue Elektrotransporter bis 4,25 t zG
GesetzesänderungenAb dem 31.12.2014 ist es nun erlaubt, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4250 Kilogramm zulässiger zG mit einem Pkw-Führerschein Klasse B zu fahren.

Elektro-Skateboards, Teil 2 – über 45 km/h
BasiswissenVereinzelt tauchen auch Longboards auf, die eine bbH über 45 km/h aufweisen. Ist dies der Fall, handelt es sich um ein Kraftrad der Klasse A1, da das leistungsbezogene Leergewicht von 0,1 kW/kg i.d.R. eingehalten wird.

Elektro-Skateboards, Teil 1 – bis 45 km/h
BasiswissenEs handelt sich dabei um eine Fahrzeugart, die das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht und muss somit an Hand seiner Merkmale eingestuft werden. Unstrittig dürfte sein, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handelt.