Anbringen von Werbung an Fahrzeugen ist Sondernutzung
UrteileWie der obige Auszug bereits darstellt, sieht das OLG in diesem Fall den Verkehrszweck im Hintergrund und bejaht ausschließlich gewerbliche Interessen.
Beim Anbringen von Visitenkarten - und nebenbei auch jeglichem anderen Werbematerial - an im öffentlichen Verkehrsraum geparkten Fahrzeugen, steht der Meinungsaustausch als Form des kommunikativen Verkehrs nicht mehr im Vordergrund.
Darf der Fahrlehrer während der Fahrt telefonieren oder betrunken sein?
UrteileEin Fahrlehrer, der als Beifahrer neben einem fortgeschrittenen Fahrschüler sitzt, führt nicht im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO ein Fahrzeug. Er darf somit als Beifahrer mit einem Handy telefonieren.
Promillegrenze für Fahranfänger
UrteileLeitsatz: Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger liegt regelmäßig ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor - OLG Stuttgart, 18.03.2013