
Sonntagsfahrverbot – Vorschriften und Ausnahmen (Update 2018)
BasiswissenDas Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt grundsätzlich für alle Lkw über 7,5t und Lkw mit Anhänger. Seit einer Änderung am 19.10.2017 fallen Privatfahrten nicht mehr unter das Verbot - Fahrten, die bisher nicht eindeutig geregelt waren.
Die Vorschrift sieht mittlerweile viele Ausnahmen vor. Weitere sind ebenfalls am 19.10.2017 hinzugekommen, die wir im Beitrag ausführlich erklären. So z.B. für Abschleppfahrzeuge.
Daher haben wir den ursprünglichen Beitrag nun komplett überarbeitet.
Die Vorschrift sieht mittlerweile viele Ausnahmen vor. Weitere sind ebenfalls am 19.10.2017 hinzugekommen, die wir im Beitrag ausführlich erklären. So z.B. für Abschleppfahrzeuge.
Daher haben wir den ursprünglichen Beitrag nun komplett überarbeitet.

Rettungsgasse und die Behinderung von hilfeleistenden Personen
GesetzesänderungenSeit dem 30.05.17 ist der neu geschaffene Absatz 2 des § 323c StGB in Kraft, der die „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ unter Strafe stellt. Der Tatbestand kann u.a. durch das falsche Verhalten im Zusammenhang mit der Bildung einer Rettungsgasse oder durch die sogenannten „Gaffer“ verwirklicht werden.
Die Tatbestandsmerkmale Stück für Stück abgehandelt.
Die Tatbestandsmerkmale Stück für Stück abgehandelt.