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Kurzzeitkennzeichen an einem Pkw

Kurzzeit­kennzeichen – OWis und Straftaten

Teil 2 der Beitragsreihe - § 16a FZV regelt die Teilnahme am Straßenverkehr mit Kurzzeitkennzeichen und lässt aber gleichzeitig viel Raum für Missbrauch.

Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16a FZV. Rote Kennzeichen sind in § 16 FZV geregelt.
Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden die Absätze nochmals umgestellt und in Teilen inhaltlich geändert.
Rotes Kennzeichen an einem Pkw

Rote Kennzeichen – OWis und Straftaten

Teil 1 der Beitragsreihe - § 16 FZV regelt die Teilnahme am Straßenverkehr mit roten Kennzeichen und lässt aber gleichzeitig viel Raum für Missbrauch.

Mit der Änderung im April 2015 stehen die Vorschriften nun im eigenen § 16 FZV. Kurzzeitkennzeichen sind in § 16a FZV geregelt.

Mit der erneuten Änderung am 01.10.2017 wurden sind zusätzliche erlaubte Fahrzwecke, sog. "notwendige Fahrten" hinzugekommen".

Kennzeichen­missbrauch – Begehungsweisen

Die Feststellung des Fahrers oder Halters soll durch Manipulation des Kennzeichens verhindert werden. Tatgegenstand ist das amtliche Kennzeichen. Beachte: Versicherungskennzeichen gelten nicht als amtl. Kennzeichen. Darüber hinaus ist § 22 StVG nur anwendbar, wenn die Tat nicht anderweitig mit schwererer Strafe bedroht ist. Hierzu ebenfalls § 267 StGB.
Online Abmeldung - Fahrzeugschein

Kfz-Abmeldung übers Internet ab 2015

Ab 1. Januar 2015 wird man sein Fahrzeug online abmelden können. Zudem kann man sein bisheriges Kennzeichen in den neuen Zulassungsbezirk mitnehmen.