Blutentnahme: Abschaffung Richtervorbehalt bei Verkehrsdelikten
Der Richtervorbehalt für die Anordnung der Blutentnahme nach § 81a Absatz 2 StPO zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration wird abgeschafft. Dies betrifft die Delikte der §§ 315c, 316 StGB und §§ 24a und 24c StVG. Die Anordnungskompetenz geht somit an die Staatsanwaltschaft und die Polizei über…
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